„Die Versorgung mit Trinkwasser muss immer und uneingeschränkt Vorrang haben, auch dann, wenn längere Trockenphasen selbst in einem wasserreichen Land wie Nordrhein-Westfalen zu Nutzungskonflikten bei der Gewässerbewirtschaftung führen können“, konstatiert  NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser und fordert zugleich: „Bei Trinkwasserversorgung … keine Kompromisse…!“ Zur gleichen Zeit verkündete NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart seine Wasserstoff-Roadmap. (s. unten) Und für Wasserstoff wird immens viel Wasser benötigt.

"... Bei Trinkwasserversorgung … keine Kompromisse…!" ...Ursula Heinen-Esser, bild nrw Mark Hernenau
“… Bei Trinkwasserversorgung … keine Kompromisse…!” Ursula Heinen-Esser, bild nrw Mark Hernenau

“Der Klimawandel ist auch bei uns in Nordrhein-Westfalen angekommen”, konstatierte Heinen- Esser. „Nach drei trockenen Sommern“ will die Ministerin  deshalb bei der Trinkwasserversorgung überhaupt keine Zweifel aufkommen lassen und ihren Vorrang fest im Landeswassergesetz verankern, erklärte  die Umweltministerin am vorvergangenen Sonntag, 08. November,  im Vorfeld der Verbändeanhörung zum Landeswassergesetz im Landtag. Voller Stolz betonte sie: “In dieser Konsequenz gibt es dies bisher in keinem anderen Bundesland.”

Nordrhein-Westfalen hat darüber hinaus mit der Erarbeitung einer Konzeption für “langanhaltende Trockenphasen” begonnen, die konkrete Maßnahmen und Lösungen, etwa zur Vermeidung von Wasserverschwendung und zur Optimierung der Wiederverwendung beinhalten soll. „Nutzungskonflikte müssen durch vorausschauendes Handeln und durch die Zusammenarbeit aller handelnden Akteure vermieden werden“, forderte die Ministerin weiter.

Die in der Novelle des Landeswassergesetzes vorgesehene Neuregelung zu den Gewässerrandstreifen soll Doppelregelungen vermeiden. So sind die Regelungsziele der relevanten Gewässerrandstreifen über die Düngeverordnung bundeseinheitlich geregelt. Dabei bleibt das Vorsorgeprinzip vollumfänglich erhalten. Der Schutz der Gewässer soll mit diesen Vorgaben sichergestellt werden.

In Wasserschutzgebieten soll die Bodenschatzgewinnung künftig wieder ermöglicht werden, und „…zwar mit einem klaren, einheitlichen und hohen Schutzniveau für das Trinkwasser…“, heißt es im Statement NWR- Umweltministeriums zu den Anhörungen.  Die Landesregierung will dazu eine landesweite Wasserschutzgebietsverordnung erlassen –„… mit strengen Vorgaben“, heißt es da.  Erst wenn die Wasserschutzgebietsverordnung in Kraft getreten ist, wird das Bodenschatzgewinnungsverbot aufgehoben. Damit sollen  die Trinkwasserversorgung und die Trinkwassersicherheit auch in Zukunft umfassend geschützt und gewährleistet werden. Die erforderliche  Gewinnung von Bodenschätzen in Nordrhein-Westfalen soll so weiter ermöglicht werden. . Denn: Naturwerksteine, Sand und Kies würden zum Beispiel für das Errichten von Bauwerken aller Art benötigt, Gesteinsschotter für den Straßen- und Wegebau.

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