Am vergangenen Freitag, 27. November,  billigte auch der Bundesrat  das  Gesetz zum beschleunigten Ausbau der Windenergie auf See das der  Bundestag zuvor beschlossen hatte.  Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Noch bevor der Bundesrat sich mit dem Gesetz befasst hatte, hatte Umwelt- und Energie-Report bereits darüber berichtet, s. unten

Wenn er unterschrieben hat, dann ...; Bundespräsident Frank Walter Steinmeier:
Wenn er unterschrieben hat, dann …; Bundespräsident Frank Walter Steinmeier

Der Anteil der Stromerzeugung aus Offshore-Windanlagen soll  damit von derzeit fünf Prozent auf 15 bis 20 Prozent bis zum Jahr 2030 und in den Folgejahren noch weiter steigen. Das Gesetz hebt somit das Ausbauziel von 15 auf 20 Gigawatt Leistung bis zum Jahr 2030 an.

Um das zu erreichen, sollen die langjährigen Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windparks und deren Netzanbindung beschleunigt werden – unter anderem durch straffere Verwaltungs- und Gerichtsverfahren. So ist das Bundesverwaltungsgericht künftig erstinstanzlich für Klagen gegen die Planfeststellung von Offshore-Anbindungsleitungen und damit zusammenhängende Entscheidungen zuständig. Damit setzt der Bundestag eine Forderung des Bundesrates aus dessen Stellungnahme   vom 3. Juli des Jahres um.

Ein neues Verfahren beim Ausschreibungs-Höchstwert für Gebote soll verhindern, dass nur noch Null-Cent-Gebote abgegeben werden – wie dies nach geltendem Recht drohe, heißt es in der Gesetzesbegründung. Der Höchstwert wird künftig auf Grundlage ökonomischer Berechnungen anhand der Technologiekosten sowie unter Berücksichtigung der kostenrelevanten Eigenschaften der auszuschreibenden Flächen festgelegt. Null-Cent-Gebote können künftig wettbewerblich differenziert werden.

Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Am Tag darauf tritt es in Kraft.

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Bundesrat: Offshore-Windanlagen von derzeit fünf Prozent auf …