„Das Investitionsbeschleunigungsgesetz leistet einen wichtigen Beitrag, um dem Ausbau von Erneuerbaren- Energien- Anlagen mehr Tempo zu verleihen“ erklärte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW– Hauptgeschäftsführung am vergangenen Freitag 27. November, nachdem der Bundesrat am selben Tag das Investitionsbeschleunigungsgesetz verabschiedet hatte. Mit dem Gesetz sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren im Infrastrukturbereich beschleunigt werden.

"..Voraussetzung dafür, Investitionen schneller und effektiver umzusetzen.. !" " Kerstin Andreae , foto grüne
“..Voraussetzung dafür, Investitionen schneller und effektiver umzusetzen.. !” ” Kerstin Andreae , foto grüne

Laut Kerstin  Andreae schafft  es die Voraussetzung dafür, Investitionen schneller und effektiver umzusetzen, gibt den Unternehmen Rechtssicherheit und kann somit insbesondere beim Ausbau von Windenergieanlagen an Land kann für eine dringend notwendige Beschleunigung sorgen.

Denn dieser ist zuletzt auch wegen Verzögerungen in der Planung und Genehmigung ins Stocken geraten. Kommt es zu Klagen gegen den Bau von Windenergie-Anlagen an Land, ist künftig in nahezu allen Fällen sofort das jeweilige Oberverwaltungsgericht zuständig. Damit entfällt eine gerichtliche Vorinstanz.

Für den BDEW befindet Kerstin Andreae weiter  es auch sei gut, „…dass das Investitionsbeschleunigungsgesetz auch für die Genehmigung von Fernwärmeleitungen und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) eine solche Vereinfachung vorsieht. Leider gilt die Regelung in Bezug auf KWK-Anlagen erst ab einer Anlagengröße von 50 MW.“

Und dann weist sie darauf hin, dass  der Großteil der KWK-Anlagen jedoch kleiner sei  und daher nicht von dem Gesetz profitieren werde. Dabei wäre auch hier eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren dringend notwendig, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) vorgesehenen Realisierungsfristen. KWK liefert besonders effizient und umweltschonend Strom und Wärme.

„Der Zubau an KWK-Anlagen auf Basis von Gas ist damit ein unverzichtbarer Baustein für eine erfolgreiche Energiewende“, befindet die BDEW-Spitzenfrau.  Und schließlich weist sie noch darauf hin bedauerlich sei  zudem, dass im Gesetz keine Instanzenzugverkürzung für Wasserfernleitungen aufgenommen wurde.

Aber, das Fazit: „Das Investitionsbeschleunigungsgesetz ist dennoch ein weiterer wichtiger und positiver Schritt auf dem Weg zu einer klimaneutralen Energieerzeugung. Um insbesondere dem Windenergie-Ausbau wieder in Fahrt zu bringen – auch mit Blick auf die höheren Ausbaupfade im EEG – sind jedoch weitere Beschleunigungsmaßnahmen notwendig. Hier müssen Bund und Länder am Ball bleiben. „