Am kommenden Freitag, 06. November, berät der Bundesrat über den Entwurf der Bundesregierung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).  Die Bundesregierung plant, das geltende Gesetz  EEG aus dem Jahre 2017 durch ein grundlegend geändertes EEG zu ersetzen. Verbände und Oppositionsparteien haben inzwischen umfassende Verbesserungsvorschläge präsentiert.

  Bundesrat: Viele Änderungen beim EEG..?, bild Frank Bräuer, brt
Bundesrat: Viele Änderungen beim EEG..?, bild Frank Bräuer, brt

Mit dem neuen EEG  soll als Ziel vorgeben werden, dass der in Deutschland erzeugte und verbrauchte Strom vor 2050 treibhausgasneutral wird. Bis 2030 soll dazu dann ein Anteil von 65 Prozent Erneuerbarer Energien erreicht werden.

Kommunen sollen künftig finanziell am Ausbau der Windenergie beteiligt werden können. Vorgesehen ist auch eine Verbesserung der Anreize für Mieterstrom und der Rahmenbedingungen für Eigenstromerzeugung. Die Förderkosten für Erneuerbare Energien sollen durch verschiedene Einzelmaßnahmen reduziert werden. Es soll ein neues Ausschreibungssegment für große Photovoltaik-Dachanlagen geschaffen und Innovationsausschreibungen sollen verlängert und aufgestockt werden.

Andererseits soll auch die Wettbewerbsfähigkeit der stromkostenintensiven Industrie gesichert werden, die durch Anpassungen bei der Ausgleichsregelung mehr Planungssicherheit bei zukünftigen EEG-Entlastungen erhalten soll

Um Erneuerbare Energien weiter in das Stromsystem zu integrieren, plant die Bundesregierung nun verbesserte Anreize für neue Anlagentechnik und bessere Steuerbarkeit der Anlagen. Durch eine „Südquote“ für Wind an Land und Biomasse soll eine bessere Abstimmung zwischen Erneuerbaren-Ausbau und Netzausbau erreicht werden

Seeschiffe sollen sich in den Seehäfen kostengünstig mit Landstrom versorgen können, statt Dieselgeneratoren einzusetzen. Der Entwurf enthält außerdem die Zusage, dass im weiteren Verfahren noch eine Regelung zur Befreiung grünen Wasserstoffs von der EEG-Umlage vorgelegt wird. Schließlich soll der Weg in die Zeit nach der Förderung vorbereitet werden. Weiter ist im neuen EEG-Entwurf vorgesehen, dass ausgeförderte Anlagen den Strom übergangsweise weiter über den Netzbetreiber vermarkten können und den Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten erhalten.

Der Bundesrat kann nun am Freitag, 06. November, eine Stellungnahme zu dem Vorhaben abgegeben. Der Gesetzentwurf wird dann gemeinsam mit einer möglichen Stellungnahme und einer eventuellen Gegenäußerung der Bundesregierung beim Bundestag eingebracht. Die Bundesregierung will erreichen, dass das Gesetz zum 1. Januar 2021 in Kraft tritt.