„Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bietet eine solide Basis für den parlamentarischen Prozess. Der Bundesrat hat heute mit seiner Stellungnahme (zum Gesetzentwurf des EEG 2021 , d. Redkt.) darauf aufgebaut und auf wichtige Stellschrauben verwiesen, an denen der Gesetzentwurf nachjustiert werden sollte.

" „„Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bietet eine solide Basis... ...!"  Ingbert Liebing(r.), hier bei seiner Inthronisation
” „„Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bietet eine solide Basis… …!” Ingbert Liebing(r.), hier bei seiner Inthronisation

Der VKU begrüßt, dass sich die Länderkammer vor allem im Bereich der Photovoltaikförderung und des Mieterstroms für erhebliche Verbesserungen ausspricht“, erklärte am vergangenen Freitag, 06. November, VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing, nachdem der Bundesrat am selben Tag  seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf des EEG 2021 beschlossen hatte.

Aus VKU-Sicht muss bis 2030 die Photovoltaik von heute circa 50 GW auf eine installierte Leistung von 125 GW ausgebaut werden. Das bedeute, laut Liebing, dass die Anstrengungen beim Photovoltaikausbau enorm gesteigert werden  müssen und vor allem auch die Potenziale der Energiewende im urbanen Raum besser gehoben werden müssen. „Gut ist daher, dass der Bundesrat sich für die Aufhebung der Größenbeschränkung für Mieterstromanlagen, die Erweiterung der Mieterstromförderung auf Nichtwohngebäude und die Anhebung der Solarstromvergütung sowie die Verringerung der Degression für kleine PV-Anlagen ausgesprochen hat“, urteil Liebing.

Dass der Bundesrat darüber hinaus erkannt hat , wie wichtig die Akzeptanz vor Ort für den Windenergieausbau ist und folgerichtig eine verpflichtende Abgabe an die Standort- und Nachbarkommunen fordert anstelle der im Gesetzentwurf vorgesehenen freiwilligen Zahlung, begrüß der VKU  und Hauptgeschäftsführer I Liebing verweist deshalb auch darauf, dass eben  auch die

"Dass der Bundesrat darüber hinaus erkannt hat...  , bild Frank
“Dass der Bundesrat darüber hinaus erkannt hat…” , bild Frank Bräuer, brt

kommunalen Spitzenverbände und der VKU sich für diese Verpflichtung bereits zuvor stark gemacht hatten . Nur diese schaffe eine rechtssichere, planbare und wiederkehrende Grundlage trage so erheblich zur Akzeptanz vor Ort bei. Der VKU teilt zudem die Kritik des Bundesrates, dass der Gesetzentwurf keine Regelung zu Bürgerenergiegesellschaften enthält. Liebing dazu: „ Wir brauchen … beim Thema Bürgerenergie einen Neustart!“.

Für den VKU gibt es aber auch jenseits von Windenergie und Photovoltaik einige Baustellen, an denen im EEG-Entwurf noch gearbeitet werden muss. etwa  zur Stärkung auch der anderen EE-Technologien, zum Beispiel bei  bestehenden Regelungen zur Degression bei der Verstromung von Biomasse, Geothermie und Wasserkraft. Liebing fordert: „Wir brauchen auch hier eine Degressionsbremse, um die Erreichung der Ausbauziele sicherzustellen.“ Aus seiner Sicht  fordert der Bundesrat darüber hinaus zu Recht weitere Verbesserungen für die Biomasseverstromung. Als Fazit hält Liebing fest: „Wichtig ist jetzt, dass Bundesregierung und Bundestag die Empfehlungen des Bundesrates aufgreifen und sich konstruktiv damit auseinandersetzen. Für uns ist klar: Wenn wir das 65-Prozent-Erneuerbaren-Ziel bis 2030 erreichen wollen, müssen alle Technologiepotenziale erschlossen werden. Ambitionierte Ziele können nur mit einem ambitionierten EEG erreicht werden.“