Die Bundesregierung hatte dem Bundestag bereits im November die Verordnung über das Verbot des von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und von Produkten aus oxo-abbaubarem Kunststoff zugeleitet. Gestern, Donnerstag 17. Dezember,  hat der Bundestag die Verordnung beschlossen.  Oxo-abbaubare Kunststoffe sind mit Zusatzstoffen versehen, die durch Oxidation einen Zerfall in Mikropartikel oder einen chemischen Abbau herbeiführen.

"„„Das heute beschlossene Verbot bestimmter Einweg-Plastikartikel ist zwar richtig, aber reicht bei weitem nicht aus, ...!" Barbara Metz
“Das heute beschlossene Verbot bestimmter Einweg-Plastikartikel ist zwar richtig, aber reicht bei weitem nicht aus …!” Barbara Metz

Betroffen vom Verbot sind nun Einweg-Kunststoffprodukte wie Wattestäbchen, Trinkhalme, Teller und Besteck. Die Verordnung setzt auch  Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2019/904 um, welche die Europäische Union auf Grundlage ihres Aktionsplans zur Kreislaufwirtschaft erlassen hat.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisierte gestern den Beschluss des Bundestages allerdings als nicht ausreichend zur Lösung des Plastikmüllproblems. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband fordert weitergehende Maßnahmen, wie die Festlegung eines verbindlichen Abfallvermeidungsziels, eine Ausweitung der Verbotsregelungen sowie eine konsequente Förderung von Mehrwegverpackungen, forderte die Umwelt-Hilfe in einer sofortigen Stellungnahme nachdem der Bundestag seinen Beschluss gefasst hatte.

Das heute beschlossene Verbot bestimmter Einweg-Plastikartikel ist zwar richtig, aber reicht bei weitem nicht aus, um das Müllproblem zu lösen”,kommentierte die Stellvertretende DUH- Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.
Die notwendige Verbindlichkeit bei der Abfallvermeidung könne nur durch ein gesetzliches Vermeidungsziel und Mehrwegquoten in den Bereichen der Getränke-, Verkaufs-, Versand- und Transportverpackungen erreicht werden. Und sie forderte: „So muss eine Halbierung des Verpackungsabfalls bis 2025 auf nur noch 120 Kilogramm pro Jahr festgelegt werden. Auch die Nutzung von Mehrwegverpackungen muss für Produzenten und Händler verbindlich vorgegeben werden. Es bringt nichts, wenn Einwegartikel aus Kunststoff verboten, aber wirklich umweltfreundliche Alternativen von der Politik nicht gefördert werden. Dann werden sich ähnlich umweltschädliche Einwegartikel aus anderen Materialien am Markt etablieren“, bilanzierte  Barbara Metz.