Die am vergangenen Donnerstag, 17. Dezember  vom Bundestag verabschiedete Novelle des Erneuerbare- Energien-Gesetzes (EEG), über die heute auch der Bundesrat entscheidet, kommentiert der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Sascha Müller-Kraenner:
„Seit Monaten schraubt die große Koalition an der Novelle des EEG und liefert alles andere als ein Qualitätsprodukt “, kritisierte am vergangenen Donnerstag, 17. DezemberSascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, noch bevor der Bundesrat am Folgetag die Novelle auch beschloss.

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“…Es wurden bestenfalls kosmetische Korrekturen gemacht… !” Sascha Müller-Kraenner bild steffen kugler ,  duh

„ Es wurden bestenfalls kosmetische Korrekturen gemacht, die wesentlichen Hemmnisse für den Ausbau der Erneuerbaren aber werden in dem 300 Seiten langen Gesetzesentwurf nach wie vor nicht angegangen. Die Mutlosigkeit der Bundesregierung bei der Energiewende setzt sich so auch mit dieser Novelle fort“, setzte der DUH-Spitzenmann seine Kritik fort.  Ein besonderes Possenstück dabei sei, dass  die Festlegung höherer Ausbaumengen vertagt wurde. Dabei sei  die Anhebung der EU-Einsparziele seit Monaten zu erwarten  gewesen „…und kann hier nicht als Ausrede dienen.“

Die Weiterförderung für zumindest einige der Ü20-Windenergieanlagen ist aus Sicht Müller-Kraenners zwar ein richtiger Schritt, komme aber reichlich spät und für einige Anlagen dann auch zu spät. Und, erweitert  er seine Kritik:“ Dass die EEG-Förderung für die Pionieranlagen ausläuft, stand seit dem Jahr 2000 fest. 14 Tage vor Ablauf der Frist wussten die Betreiber aber immer noch nicht, ob sie ihre Anlagen weiterhin wirtschaftlich betreiben können oder nicht. Unterstützung für eine Zukunftsbranche, die für den Klimaschutz essentiell ist, sieht anders aus.
Fazit des DUH- Bundesgeschäftsführers: „Die wenigen positiven Regelungen, z.B. beim Eigenverbrauch und Mieterstrom, können nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Bundesregierung nicht willens ist, die Energiewende zielorientiert voranzutreiben. Dieses EEG ist ein Klimaschutz-Verhinderungsgesetz