Noch bevor der Bundesrat am Freitag, 18. Dezember Grünes Licht für den EEG-Gesetzesentwurf des Bundestags gegeben hatte, den dieser am Tag zuvor beschlossen hatte, notierte Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie (BWE), dass es  aus den Bundesländern deutliche Kritik an dem im Bundestag beschlossenen Entwurf gab.

"Diese Reform lässt einen aktiven Gestaltungswillen vermissen...!" Hermann Albers überbringt seine Botschaften immer mit einem Lächeln
“Diese Reform lässt einen aktiven Gestaltungswillen vermissen…!” Hermann Albers überbringt seine Botschaften immer mit einem Lächeln

Insbesondere die Annahmen zum künftigen Stromverbrauch sowie der Beibehaltung des Ziels von 65 Prozent Ökostrom bis 2030 wurden, laut Albers,  bemängelt. Und er konstatierte: „Die heute beschlossene EEG-Reform ist ein im wahrsten Sinne des Wortes ein Kompromiss: Einerseits gibt es Hoffnung, dass sich einige Ü20-Anlagen nun doch am Netz halten lassen, anderseits fehlt durch die aufgeschobenen Entscheidungen zur Vereinfachung von Genehmigungen, Repowering und Ausbauzielen der dringend benötigte Schub für den Zubau der Windenergie. Diese Reform lässt einen aktiven Gestaltungswillen vermissen. Wichtige Entscheidungen zu Zahlen und Zielen wurden im Entschließungsantrag im Bundestag zwar benannt, aber ins kommende Jahr verschoben.“

Für die Einhaltung der deutschen und der europäischen Klimaziele ist dies  alles aus Sicht des BWE- Präsidenten zu wenig. Es brauche nun weitere schnelle Impulse für die Sicherung von Bestandsflächen, das Repowering und die Vereinfachung von Genehmigungen sowie an die Klimaziele angepasste Ausbauverpflichtungen. Und er appellierte an die Große Koalition, „…die im Bundestag bereits angesprochen Themen zügig im Januar abzuarbeiten. Die Energiewende ist und bleibt das zentrale wirtschafts- und klimapolitische Thema. Deutschland steuert aktuell weiter auf ein 3,5 statt 1,5 Grad-Ziel hin und kann so die Pariser Pläne nicht einhalten.“ Albers fordert: „ Die Politik kann und muss jetzt gestalten.“

Fakt ist: Nachdem der Bundesrat am vergangenen Freitag  Grünes Licht für den EEG-Gesetzesentwurf des Bundestags gegeben hat,  kann die Reform zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Lesen Sie dazu auch unseren gestrigen Bericht: „Mit der EEG-Novelle setzen wir ein klares Zukunftssignal…!“