Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag, 17. Dezember,  die von   Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier eingebrachte Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verabschiedet. Der Bundesrat hat  dann  einen Tag später  in verkürzter Frist die  grundlegende Novelle des EEG gebilligt, die der Bundestag erst am Vortag beschlossen hatte. Bereits nach dem Bundestagsbeschluss  zeigte   sich der Minister zuversichtlich und erklärte: „  … damit wird der Weg bereitet für den weiteren Ausbau der  Erneuerbaren Energien und das Gelingen der Energiewende.“

"Mit der EEG-Novelle 2021 setzen wir ein klares Zukunftssignal .... ";  Peter Altmaier ...?!;  bild Steffen Kugler
“Mit der EEG-Novelle 2021 setzen wir ein klares Zukunftssignal …. “; Peter Altmaier …?!; bild Steffen Kugler

Und er ist sich sicher: „Mit der EEG-Novelle 2021 setzen wir ein klares Zukunftssignal für mehr Klimaschutz und mehr Erneuerbare Energien.“

Er wies in seinem Statement  zum Bundestagsbeschluss darauf hin, dass  erstmals gesetzlich das Ziel der Treibhausgasneutralität noch vor dem Jahr 2050 in der Stromversorgung in Deutschland gesetzlich verankert werde. Zugleich würden damit  die notwendigen Schritte festgelegt, um das Ziel von 65 Prozent Erneuerbare Energien bis 2030 zu erreichen. Zuversichtlich macht den Minister, dass „… wir ein ganzes Bündel an Einzelmaßnahmen einführen – von einer erleichterten Eigenversorgung bis hin zur finanziellen Beteiligung der Kommunen bei Ausbau der Windenergie an Land. Schon der Umfang der Novelle zeigt: Das ist ein großer und zentraler Schritt für die Energiewende.“

Das neue EEG soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten und die Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien neu regeln. Es legt fest, in welcher Geschwindigkeit die einzelnen Technologien wie Wind und Photovoltaik in den nächsten Jahren ausgebaut werden, damit das 65 Prozent-Ziel 2030 erreicht werden kann. Jährlich soll  in einem Monitoringprozess überprüft werden, ob die Erneuerbaren Energien tatsächlich in dieser gewünschten Geschwindigkeit ausgebaut werden. „Das neue EEG 2021 schafft zudem die Instrumente, um jederzeit kurzfristig nachsteuern zu können, wenn sich Hemmnisse abzeichnen“, so der Wirtschaftsminister.

Zugleich werden  mit dem Gesetz die Förderbedingungen für die einzelnen Energien neu geregelt. Im Interesse der Akzeptanz vor Ort können sich die Kommunen an Windanlagen finanziell beteiligen. Bei der Photovoltaik wird der sog. „atmende Deckel“ neu geregelt, damit soll der Mieterstrom deutlich attraktiver ausgestaltet werden. Die Vergütungsbedingungen für große Photovoltaik- Dachanlagen sind ebenfalls verändert  worden , so kann  künftig zwischen Ausschreibungen und einer auf den Eigenverbrauch optimierten Förderung ausgewählt werden. Der Eigenverbrauch bei allen Solaranlagen wird gestärkt und vereinfacht, die Anforderungen an die Digitalisierung werden weiterentwickelt.

Solaranlagen, die nach 20jähriger Förderung zum Jahreswechsel aus der Förderung fallen, erhalten aus Sicht von Minister Altmaier eine unbürokratische und einfache Lösung, damit sie weiterbetrieben werden können. Windenergieanlagen an Land, deren Förderzeitraum ausläuft, sollen sich in Ausschreibungen um eine Anschlussförderung bewerben können, die bis 2022 läuft. Dazu ist noch eine beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission erforderlich.