Das Bundeskabinett hat  am vergangenen  Mittwoch , 20.Januar,  auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze einen Entwurf zur Änderung des Atomgesetzes (Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes – 17. AtGÄndG) beschlossen.

 "...es geht aber auch: Um die nukleare Sicherung von Atomkraftwerken...!" AKW-Philippsburg.
“…es geht aber auch: Um die nukleare Sicherung von Atomkraftwerken…!” Hier das AKW-Philippsburg.

Mit dem  Gesetz soll die Rechtssicherheit erhöht werden  bei der Art und Weise, wie die Anforderungen und Maßnahmen festgelegt werden, die für die nukleare Sicherung von Atomkraftwerken, Zwischenlagern und Transporte – auch gegen rechtswidrige Einwirkungen von außen –  wichtig sind.

Der Nachweis der Sicherheit einer kerntechnischen Anlage liegt heute  allein in der Verantwortung des Genehmigungsinhabers, zum Beispiel Energieunternehmen (bei AKW) oder dem Staat (bei Zwischenlagern). Die Sicherung dieser Anlagen – vor Einwirkungen von außen ,zum Beispiel Schutz vor Terror,  – sind primär durch Schutzmaßnahmen des Staates und  aber auch durch Sicherungsmaßnahmen des Genehmigungsinhabers zu erreichen, der dazu mitverpflichtet ist.  Das 17. Änderungsgesetz zum Atomgesetz regelt nunmehr auf gesetzlicher Ebene ausdrücklich das Verfahren, wie die Anforderungen an die Maßnahmen des Genehmigungsinhabers zur nuklearen Sicherung einer Atomanlage vorzunehmen sind.

Darüber hinaus wird der seit Jahrzehnten höchstrichterlich anerkannte “Funktionsvorbehalt der Exekutive” in das Gesetz übernommen. Das heißt, es wird klarer festgelegt, wie Gerichte komplexe Verwaltungsentscheidungen, die die öffentliche Sicherheit betreffen, überprüfen können. Dazu zählen auch atomrechtliche Genehmigungen. Hierbei können die Gerichte prüfen, inwieweit die Risikoermittlung und Risikobewertung der Behörden – in Bezug auf die Sicherung kerntechnischer Anlagen –   auf einer ausreichenden Datenbasis beziehungsweise Tatsachengrundlage beruht und ob getroffene Entscheidungen willkürfrei erfolgten. Die Klagebefugnis von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Verbänden gegen atomrechtliche Genehmigungen bleibt unberührt. – Das Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten.