Heute , Donnerstag, 14. Januar wird am Europäischen Gerichtshof ( EuGH ) in Luxemberg weiter mit Deutschlands Vertretern heftig verhandelt und gestritten. Umwelt- und Energie-Report hatte bereits berichtet. (s. unten) Es geht um die Umsetzung der Elektrizitätsrichtlinie und der Erdgasrichtlinie. Zuständig für beide Richtlinien in Deutschland ist Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier.

"...Die Bundesregierung ist den Vorwürfen entgegengetreten ...; Anna Sophie Eichler, bild bmwi
“…Die Bundesregierung ist den Vorwürfen entgegengetreten …!”; Anna Sophie Eichler, bild bmwi

Die  Sprecherin Altmaiers, Anna Sophie Eichler,  erklärte uns dazu: “In dem Vertragsverletzungsverfahren C-718/18, in dem am 14. Januar 2021 die Schlussanträge ergehen, wirft die Kommission der Bundesrepublik Deutschland eine unzureichende Umsetzung zweier Richtlinien des Dritten Energiebinnenmarktpakets (RL 2009/72/EG [Elektrizitätsbinnenmarkt] und RL 2009/73/EG [Gasbinnenmarkt]) vor. Die Vorwürfe betreffen insbesondere die Vorgaben für die Entflechtung der Sparten Erzeugung/Versorgung und Netzbetrieb sowie die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde Bundesnetzagentur (BNetzA).

Die Bundesregierung, vertreten durch das Bundeswirtschaftsministerium, ist den Vorwürfen der Kommission entgegengetreten und hat in ihren Schriftsätzen und in der mündlichen Verhandlung die Unionsrechtskonformität des deutschen Rechts verteidigt.

Die … ergehenden Schlussanträge sind für den EuGH nicht bindend, sondern stellen lediglich einen Entscheidungsvorschlag dar. Mit dem Urteil des EuGH ist etwa Mitte des Jahres zu rechnen.”

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht:  Erdgas- und Stromrichtlinien: Der EuGH verhandelt mit Altmaier