„Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die Mittel für den Radverkehr auf ein nie dagewesenes Niveau aufgestockt, jubelte Verkehrsminister Andreas Scheuer fast in seinem Statement am vergangenen Montag anlässlich der Bekanntgabe der Aufstockung.

"...die Mittel für den Radverkehr auf ein nie dagewesenes Niveau aufgestockt ..."; Verkehrsminister Andreas Scheuer
“…die Mittel für den Radverkehr auf ein nie dagewesenes Niveau aufgestockt …”; Verkehrsminister Andreas Scheuer

Bis 2023 stehen demnach rd. 1,46 Milliarden Euro allein für den Radverkehr zur Verfügung. Ab sofort können Länder und Gemeinden erstmals Bundesmittel vom BMVI für Radverkehrsinfrastrukturprojekte vor Ort abrufen. Das BMVI hat dafür das Finanzhilfe-Sonderprogramm „Stadt und Land“ aufgelegt und mit den Ländern abgestimmt. Bis zu rund 660 Millionen Euro stehen bis 2023 dafür bereit.

„Mit unserem neuen Programm werden wir die Bedingungen für Radfahrende in der Stadt und auf dem Land deutlich verbessern“ ist sich Andreas Scheuer sicher.

Der Minister jubelt: „Wir stellen für Radwege so viele Mittel wie noch nie zur Verfügung“ und sieht darin  „…eine Riesenchance vor allem auch für die Gemeinden.“ Gemeinsam mit den Ländern will er  dafür sorgen, „…dass das Geld schnell und unbürokratisch dort ankommt, wo es den größten Nutzen stiftet: Also dort, wo die Menschen unmittelbar etwas davon haben…!“ Sein Ministerium will den Rahmen stecken und die Kommunen sollen mit den Ländern entscheiden, welche Maßnahmen sich vor Ort am besten eignen. Das können zum Beispiel Radwegebrücken oder -unterführungen sein, fahrradfreundliche Kreuzungen, Fahrradparkhäuser oder Fahrradzonen. Ziel ist eine möglichst flächendeckende, getrennte und sichere Radverkehrsinfrastruktur. „Damit wollen wir ein echtes Angebot schaffen, das noch mehr Menschen überzeugt, auf das Rad zu steigen“, lockt der Minister.

Mit diesem Sonderprogramm soll mehr Verkehr auf den klimafreundlichen Radverkehr verlagert werden – insbesondere im ländlichen Raum, Minister Scheuer. Damit setze das BMVI auch eine weitere Maßnahme aus dem Klimaschutzprogramm 2030 um.

Um diese Ziele zu erreichen, werden im Rahmen des neuen Sonderprogramms u.a. gefördert:

"...mehr Verkehr auf den klimafreundlichen Radverkehr verlagern...!"
“…mehr Verkehr auf den klimafreundlichen Radverkehr verlagern…!”
  • Der Neu-, Um- und Ausbau flächendeckender, möglichst getrennter und sicherer Radverkehrsnetze,
  • eigenständige Radwege,
  • Fahrradstraßen,
  • Radwegebrücken oder -unterführungen (inkl. Beleuchtung und Wegweisung),
  • Abstellanlagen und Fahrradparkhäusern,
  • Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr wie getrennte Ampelphasen (Grünphasen),
  • die Erstellung von erforderlichen Radverkehrskonzepten zur Verknüpfung der einzelnen Verkehrsträger und
  • Lastenradverkehr.

Die Maßnahmen der Länder und Gemeinden werden, nach Angaben des Ministers,  mit bis zu 75 Prozent, bei finanzschwachen Gemeinden und bei Gemeinden in strukturschwachen Regionen sogar mit bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt. Zur Entlastung der Länder und Gemeinden während der Corona-Pandemie können die Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2021 sogar mit bis zu 80 Prozent gefördert werden. Der Landesanteil kann sowohl aus Mitteln des Landeshaushalts wie auch aus kommunalen Haushalten aufgebracht werden.

Das BMVI gibt bekannt: Die Förderanträge sind an die Länder zu richten. Damit die Mittel schnell und unbürokratisch fließen können, wurde mit den Ländern vereinbart, dass das Bundesamt für Güterverkehr als Projektträger des BMVI, innerhalb von einem Monat eventuelle Einwände gegen die von den Ländern eingereichten Projekte erhebt. Tut es das nicht, gelten die Anträge als genehmigt.
Das Sonderprogramm „Stadt und Land“ wird vom Bund evaluiert. Wesentliche Grundlage ist die Bereitstellung von Daten der Länder zum Unfallgeschehen, der Verkehrsentwicklung und zum CO2-Ausstoß.