Das Bundeskabinett hat am vergangenen Mittwoch, 20. Januar, über den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Förderung sauberer und emissionsfreier Straßenfahrzeuge in den Kommunen beraten.

"....für eine größtmögliche Flexibilität für öffentliche Auftraggeber..."; Augsbg Busse
“….für eine größtmögliche Flexibilität für öffentliche Auftraggeber…”; Augsbg Busse

Der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund sowie der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) haben die Richtlinie zwar als“ wichtigen Impuls für den Einsatz alternativer Antriebe in kommunalen Fuhrparks sowie bei ÖPNV-Linienbussen“ begrüßt, plädieren aber  im Sinne der Kosteneffizienz und wirksamer Einsatzmöglichkeiten für eine größtmögliche Flexibilität für öffentliche Auftraggeber und eine deutschlandweite Quote.

Und sie weisen in einem gemeinsamen Statement darauf hin, sie  hätten sich im aktuellen Entwurf eine Klarstellung gewünscht, dass die Quote auf Bundesebene summiert und damit gemeinsam erreicht werden kann, statt diese – ungeachtet der strukturellen Voraussetzungen vor Ort – für jede einzelne Beschaffung vorzuschreiben. Dies führe letztlich bei den öffentlichen Auftraggebern zu einem zusätzlichen und erhöhten administrativen Aufwand, der durch eine deutschlandweite Quotenregelung auf Bundesebene vermieden würde.

Das  aktuelle  Beratungsergebnis  des Kabinetts kommentierten  die Präsidenten Oberbürgermeister Burkhard Jung (Deutscher Städtetag), Landrat Reinhard Sager (Deutscher Landkreistag), Bürgermeister Ralph Spiegler (Deutscher Städte- und Gemeindebund), Oberbürgermeister Michael Ebling (VKU) und Ingo Wortmann (VDV) mit den Worten: „Das brächte speziell für ländliche Kommunen unverhältnismäßige Belastungen mit sich. Denn für den dortigen Einsatz sind Fahrzeuge mit hohen Reichweiten notwendig. Speziell in den schweren Fahrzeugklassen wie bei Müllsammelfahrzeugen oder Bussen für den öffentlichen Nahverkehr sind kaum passende Fahrzeuge am Markt verfügbar. Und selbst wenn es sie gäbe, wären einige davon mindestens dreimal teurer als herkömmliche Fahrzeuge. Dabei wären Netze und Ladestationen noch nicht mit eingerechnet.“

Wenn jeder kommunale Auftraggeber gesetzlich verpflichtet würde, die Quote individuell zu erfüllen, drohten möglicherweise Einschränkungen im ÖPNV-Angebot oder Tariferhöhungen. „Dies widerspräche den Zielen des Klimaschutzes und gleichwertiger Lebensverhältnisse und widerspräche einem sparsamen Einsatz öffentlicher Mittel“, so die fünf Präsidenten.

Die von der EU vorgegebene nationale Quote an sauberen und emissionsfreien Fahrzeugen werde auch

„In den Ballungszentren wird der Anteil der Elektromobilität stark ansteigen....Karik. U+E
„In den Ballungszentren wird der Anteil der Elektromobilität stark ansteigen….Karik. U+E

mit einer flexiblen Lösung erreicht. „In den Ballungszentren wird der Anteil der Elektromobilität stark ansteigen. Mit ausreichenden Fördermitteln werden die Quoten aller Voraussicht nach sogar übererfüllt“, so Jung, Sager, Spiegler, Ebling und Wortmann. Gerade ländliche Gebiete dürften jetzt nicht überstrapaziert werden. „Deshalb brauchen wir eine deutschlandweite Quote, die es ermöglicht, die Kräfte dort zu bündeln, wo es finanziell und ökologisch am sinnvollsten ist. Zudem bedarf es ausreichender Fördermittel, um den Systemwechsel in den Kommunen zu unterstützen.“

Die sogenannte Clean-Vehicles-Richtlinie der EU definiert  nach Darstellung des VKU Mindestziele für die öffentliche Auftragsvergabe, indem sie Quoten für die Beschaffung von sauberen sowie emissionsfreien Fahrzeugen vorschreibt. Demnach müssen beispielsweise in Deutschland ab August 2021 mindestens 45 Prozent aller neu anzuschaffenden Linienbusse „saubere“ Fahrzeuge im Sinne der Richtlinie sein, für Lkw gilt eine Quote von 10 Prozent. Ab Jahresbeginn 2026 gelten 65 Prozent für Busse und 15 Prozent für Lkw. Für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge gelten von August 2021 an ohne Abstufung 38,5 Prozent. Die Hälfte davon muss wiederum komplett emissionsfreie Antriebe haben. Umzusetzen sind die Vorgaben von öffentlichen Auftraggebern, Gebietskörperschaften oder zentralen Regierungsbehörden sowie in bestimmten Fällen öffentlichen und privaten Unternehmen der Energie- und Wasserversorgung, der Postdienste, der Verkehrsleistungen in der Bereitstellung oder dem Betreiben von Netzen zur Versorgung oder der Allgemeinheit mit Verkehrsleistungen.