Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier  hat am vergangenen Sonntag, 17. Januar, einen wohl gegen seinen Willen bekannt gewordenen Gesetzentwurf seines  Hauses zurückgepfiffen der es Stromanbietern erlauben sollte, Besitzern von Elektroautos täglich bis zu zwei Stunden Zwangsladepause zu verordnen, wenn sonst eine Überlastung des Netzes drohen würde.

"...Ist  „Spitzenglättung“ nur ein Wortspiel oder doch mehr ... Peter Altmaier?, bild Steffen Kugler bundesrg
…Ist „Spitzenglättung“ nur ein Wortspiel oder doch mehr … Peter Altmaier?,  bild Steffen Kugler bundesrg

Doch nicht nur E-Fahrzeugen, auch Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen sollte demnach ferngesteuert der Saft abgedreht werden können.  Das Zauberwort im neuen , von Altmaier,, so wohl nicht geliebten Entwurf, sollte „Spitzenglättung“ heißen und die Zwangspause im Paragraf 14a des geänderten Energiewirtschaftsgesetzes beschreiben mit  dem die beschrieben Maßnahmen Realität werden konnten..

Doch schon sehr bald, nachdem der Entwurf zurückgezogen worden war, erklärte eine Sprecherin des Ministers: „Es handelt sich um einen Entwurf der Arbeitsebene, der nicht die Billigung des Ministers gefunden hat und deshalb bereits am vergangenen Freitag (15. Januar, d. Redakt.)  zurückgezogen und von der Homepage des BMWi heruntergenommen wurde.“ Die Zeitung „Welt am Sonntag“ hatte dennoch am Sonntag berichtet. Und deshalb erklärte die Sprecherin weiter: „

Bundesminister Altmaier legt größten Wert darauf, dass der Hochlauf der Elektromobilität schnell und für alle Beteiligten verlässlich erfolgt. Er wird in den kommenden Tagen diesbezüglich sowohl mit den Fahrzeugherstellern als auch mit den Netzbetreibern Gespräche führen und danach einen neuen Vorschlag vorlegen, der für alle Beteiligten akzeptabel ist.“  Der Entwurf des Hauses ist zurückgezogen worden. Aber wir halten es dennoch für richtig darüber zu berichten was im Hause Altmaier gedacht und woran gearbeitet wird. Immerhin war der Entwurf ja bereits im auf der Website des BMWI nachzulesen und  die betroffenen Verbände sollten Stellungnahmen zu dem geplanten Gesetz abgeben.