„Die Ladeinfrastrukturbetreiber brauchen attraktive und stabile Rahmenbedingungen, damit sie den Ausbau der Ladeinfrastruktur voranbringen und die anstehenden Investitionen stemmen können. Wiederholte Anpassungen der Rahmenbedingungen bremsen dagegen den Ausbau“, erklärte am gestrigen Donnerstag, 06. Januar, Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW– Hauptgeschäftsführung  anlässlich des Referentenentwurf zu einem Gesetz zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge (Schnellladegesetz – SchnellLG) durch das Bundesverkehrsministerium (BMVI)  am 28. Dezember 2020.

"Die Ladeinfrastrukturbetreiber brauchen attraktive und stabile Rahmenbedingungen ...!"  Kerstin Andreae
“Die Ladeinfrastrukturbetreiber brauchen attraktive und stabile Rahmenbedingungen …!” Kerstin Andreae

Das BMVI hatte die betroffenen Institutionen um Stellungnahme bis 5. Januar 2021 gebeten. Ob eine solch kurze Zeitspanne, auch anlässlich der Corona-Pandemie, für gut befunden werden kann, ist sehr zweifelhaft. Der BDEW hat es dennoch geschafft und Umwelt- und Energie-Report die Zusammenfassung/das Pressestatement zur Verfügung gestellt.

Mit dem Schnellladegesetz soll ein flächendeckender, über den aktuellen Bedarf hinausgehender und vorauseilender Ausbau von öffentlich zugänglichen Schnellladepunkten durch die Einführung eines staatlichen Ausschreibungssystems gewährleistet werden. Kerstin Andreae bilanziert „…der  vorgelegte Referentenentwurf lässt jedoch noch viele Fragen offen. Unklar ist, wie dieses System mit einem wettbewerblichen Ladesäulenbau zusammenspielt und wie der Übergang in Richtung Markt nach Zielerreichung aussieht. Beeindruckend vom Umfang her und zugleich inhaltlich völlig offen sind allein die vorgesehenen Verordnungsermächtigungen für das Bundesverkehrsministerium.“

Für nicht zielführend ist aus Sicht des BDEW der Anspruch, über staatliche Aufträge die marktliche Standardentwicklung zu ersetzen, die im Ergebnis einen beschleunigten, wettbewerbsgetriebenen

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“… für den Aufbau von Ladeinfrastruktur. ..”, bild rwe

Ausbau ausbremsen. Der Verband verweist in diesem Zusammenhang auf die Ladesäulenverordnung die bereits einen guten Rahmen für die technischen Mindeststandards und deren marktliche Entwicklung festlege. Weitere Standards, die über Mindeststandards hinausgehen, werden am besten  aus Sicht des BDEW wettbewerblich auf Basis des realen Kundenfeedbacks entwickelt.  Dieser Marktmechanismus dürfe nicht durch Überregulierung im Schnellladegesetz außer Kraft gesetzt werden.

Aus Sicht des BDEW ist für den Aufbau von Ladeinfrastruktur neben dem jetzt endlich in Gang kommenden Hochlauf von E-Mobilen wichtig, dass die Rahmenbedingungen verlässlich sind. Ständiges Herumdoktern an regulatorischen Vorgaben sei kontraproduktiv. „Hilfreich ist eher, die Fördermaßnahmen zu verbessern, Genehmigungsverfahren und Netzausbau zu erleichtern und das Laden zu Hause und beim Arbeitgeber – Stichwort: „GEIG“ – zu priorisieren. Ständige rechtliche Ergänzungen und Verschärfungen wie jetzt im Schnellladegesetz, der Ladesäulenverordnung oder demnächst in der europäischen Alternative Fuels Infrastructure Directive erfordern zeitaufwändige Nachrüstungen und verlangsamen im schlechten Fall den weiteren Ausbau des Ladenetzes“, urteilt Kerstin Andreae.

Und sie verweist weiter auf weitere Maßnahmen die den Ausbau hemmen: „Zu nennen ist hier insbesondere auch die im Rahmen der aktuellen Novellierung der Ladesäulenverordnung diskutierte verpflichtende Verwendung einer Debitkarte. Dies wäre ein Showstopper für den weiteren Ausbau, da die Debitkarte nicht alle sinnvollen Bezahlvarianten unterstützt und in der Breite der Hersteller gar nicht genügend Geräte verfügbar sind. Teure Nachrüstungen in ein paar Jahren wären die Folge. Das ist kein investitionsfreundliches Umfeld für den Ausbau der Ladeinfrastruktur.“