„Aus den internen Vermerken, Schriftwechseln und Genehmigungsunterlagen geht hervor, dass die Nord-Stream 2 AG offenbar auf Entscheidungen des  Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)  Einfluss nimmt und insgesamt mindestens erhebliche Zweifel an der Unabhängigkeit der Entscheidungen der Genehmigungsbehörde bestehen.“

"... Das BSH weicht … unseren Vorwürfen hier ja aus!“. ...; Constantin Zerger, bild duh
“… Das BSH weicht … unseren Vorwürfen hier ja aus!“ …; Constantin Zerger, bild duh

Über diese und weitere schwere Vorwürfe   , der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hat  Umwelt- und Energie-Report  am 24. Dezember ausführlich  mit Beispielen berichtet (s. unten). Wir haben am vergangenen Dienstag, 05. Januar, das von der DUH mit den schweren Vorwürfen  überhäufte Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) konfrontiert und auf unsere Berichte hinwiesen. Am selben Tag erhielten wir von der Pressechefin des Amtes, Susanne Kehrhahn-Eyrich, die folgende Antwort. Schon hier weisen wir darauf hin, dass die DUH, mit der BSH-Antwort konfrontiert kommentierte:

„Das BSH weicht … unseren Vorwürfen hier ja aus!“ Den DUH-Kommentar  veröffentlichen wir weiter unten. Hier nun die BSH-Antwort durch Pressechfin Susanne Kehrhahn-Eyrich:

„Es handelt sich bei der Nord Stream 2 AG vom BSH erteilten Zustimmung zur Erweiterung des Bauzeitenfensters bis Ende Dezember 2020 und der beantragten Änderungsgenehmigung für die Verlegung ab Januar 2021 um zwei unterschiedliche Verfahren.

Der Nord-Stream 2 AG ist im Oktober 2020 eine Zustimmung für eine Verlegung der Pipeline mit einem ankerpositionierten Schiff für die Monate Oktober bis Dezember erteilt worden. Diese Möglichkeit einer Zustimmung des BSH zur Erweiterung des Bauzeitenfensters bis Ende 2020 ist bereits in der Nebenbestimmung R.12 aus der 2018 erteilten Genehmigung vorgesehen.

Bei der Bearbeitung des Antrags der Nord Stream 2 AG vom Juli 2020 auf Erweiterung des

"...hätte eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden müssen...!"Susanne Kehrhahn -Eyrich , bild bsh
“…hätte eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden müssen…!”Susanne Kehrhahn -Eyrich , bild bsh

Bauzeitenfensters (Oktober bis Dezember) hat das BSH die Stellungnahme der in der AWZ zuständigen Naturschutzfachbehörde Bundesamt für Naturschutz (BfN) berücksichtigt. Diese Stellungnahme des BfN, die keine Einwände gegen eine Zustimmung zur Änderung des Bauzeitenfensters geltend macht, ging im September 2020 im BSH ein.

Hätte es sich beim Antrag der Nord Stream 2 AG vom Juli 2020 um einen Antrag auf Änderungsgenehmigung und nicht auf die in der Ursprungsgenehmigung bereits angelegte Zustimmung gehandelt,  hätte eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden müssen.

Für die Weiterführung der Verlegearbeiten der Pipeline Nord Stream 2 ab Januar 2021 benötigt die Nord Stream 2 AG jedoch eine derartige Änderungsgenehmigung. Die für die Erteilung dieser Änderungsgenehmigung erforderliche erneute Durchführung einer Behörden-, Verbände- und Öffentlichkeitsbeteiligung wurde im Herbst 2020 durchgeführt.  Das BSH prüft zurzeit sorgfältig die Stellungnahmen aus diesem Beteiligungsverfahren. Eine Entscheidung ist bisher nicht erfolgt.

Derzeit finden keine Bauarbeiten in der deutschen AWZ statt.!

Für die Duh kommentiert Constantin  Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz  gegenüber Umwelt- und Energie-Report die Ausführungen des BSH so:

„Das BSH weicht Ihren Fragen bzw. unseren Vorwürfen hier ja aus. Das habe ich auch schon von anderen Medien gehört. Die von uns dokumentierten Vorgänge – offensichtliche Einflussnahme der Nord Stream 2 AG während des Entscheidungsprozesses und sogar die Rücknahme einer Verwaltungsentscheidung innerhalb weniger Tage nach der Intervention – werden nicht bestritten.

Mit dem Hinweis auf die zwei unterschiedlichen Prozesse wird aus meiner Sicht zudem bewusst Verwirrung gestiftet.

Das BSH sollte dagegen endlich für Transparenz sorgen. Dazu würde gehören, sämtliche Verwaltungsvorgänge zu veröffentlichen und sich kritischen Fragen zu stellen.“

Lesen Sie dazu vor allem auch unseren Bericht: DUH: Beispiele für die Dunkelarbeit bei Nord-Stream 2