Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat eine Verbändeanhörung über einen Gesetzentwurf eingeleitet, mit dem die Abstände von Windenergieanlagen gesetzlich geregelt werden sollen. Damit macht NRW von einer neu geschaffenen Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch Gebrauch, für die sie sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative 2018 stark gemacht hat.

...Nordrhein-Westfalen belegt beim Ausbau der Windenergie in diesem Jahr den Spitzenplatz,.....!" NRW-Wirtschaftsminister  Prof. Andreas Pinkwart.
…Nordrhein-Westfalen belegt beim Ausbau der Windenergie in diesem Jahr den Spitzenplatz…..!” NRW-Wirtschaftsminister  Prof. Andreas Pinkwart

Der Gesetzentwurf der Landesregierung Nordrhein-Westfalen sieht einen Mindestabstand von 1.000 Metern zu Wohngebäuden in Gebieten mit Bebauungsplänen und innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile vor, sofern dort Wohngebäude nicht nur ausnahmsweise zulässig sind. Des Weiteren wird für den Außenbereich der Tatbestand der „vorhandenen Wohnbebauung von einigem Gewicht  eingeführt, der mit mindestens zehn Wohngebäuden “definiert wird. Der Mindestabstand von Windkraftanlagen zu diesen Gebieten soll künftig 1.000 Meter betragen. Für Anlagen, die über eine Baugenehmigung verfügen, aber noch nicht errichtet sind, soll genauso wie für vollständig vorliegende Bauanträge ein Bestandsschutz gelten.

„Wind braucht Kraft: Mit dem vorliegenden Entwurf schafft die Landesregierung den Ausgleich zwischen dem weiteren Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen und den Bedürfnissen der Bevölkerung“,  erläutert Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung den Schritt.

Insbesondere in den Regionen, in denen die Anlagenhäufigkeit und die Anlagendichte viele Bürger auf die

"....Die Windkraft leistet einen wesentlichen Beitrag .."; Ina Scharrenbach, bild Ralf Sondermann
“….Die Windkraft leistet einen wesentlichen Beitrag ..”; Ina Scharrenbach, bild Ralf Sondermann

Barrikaden getrieben haben, soll das Regelwerk zu mehr Klarheit beitragen. Zugleich soll mit der  Regelung Rechtssicherheit für die Anlagenbetreiber geschaffen werden: „Die Windkraft leistet einen wesentlichen Beitrag zur Energieversorgungsstrategie in Nordrhein-Westfalen und ist neben anderen Erneuerbaren Energien ein Baustein für das Gelingen der Energiewende“, betonte Ina Scharrenbach, anlässlich der Bekanntgabe der neuen Regelungen.

„Zukünftig gilt ein Mindestabstand von 1.000 Metern ab zehn zusammenstehenden Wohnhäusern. Im Ergebnis ist dies wirkungsgleich zu den bisherigen 1.500 Metern, die jedoch lediglich zu reinen und allgemeinen Wohngebieten einzuhalten waren. Gleichzeitig bleibt es bei den ambitionierten Zielen der Energieversorgungsstrategie für Nordrhein-Westfalen: „Für die Windenergie machen wir einen Zubau von 10,5 Gigawatt möglich und schützen dabei mehr Anwohner durch angemessene Abstände zu den Anlagen“, schilderte Energie- und Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart.

Der Minister verwies aber auch darauf, die Landesregierung habe sich zudem auf weitere Maßnahmen verständigt. Dabei werde im kommenden Jahr insbesondere das Repowering im Fokus stehen, um bundesgesetzliche Änderungen im Hinblick auf beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren zu erwirken. Ferner soll zur Harmonisierung von Abstandsvorschriften für Windenergieanlagen der Landesentwicklungsplan überprüft werden und im Bereich der Erneuerbaren Energien naturverträglich weiterentwickelt werden.

Voller Stolz betonte der Minister auch: „Nordrhein-Westfalen belegt beim Ausbau der Windenergie in diesem Jahr den Spitzenplatz: In keinem anderen Bundesland wurden 2020 an Land nach vorläufigen Zahlen der Fachagentur Windenergie so viele Windenergieanlagen errichtet wie in Nordrhein-Westfalen: Zwischen Januar und Dezember 2020 (Stand: 21.12.2020) wurden hier deutschlandweit die meisten Windenergieanlagen mit einer Leistung von rund 285 Megawatt in Betrieb genommen. Deutschlandweit belief sich der Ausbau auf 1295 Megawatt.