Deutschland verfügt über eine gute Ausgangsbasis, um Vorreiter beim Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft zu werden“, urteilte am gestrigen Donnerstag 28. Januar, Ingbert Liebing, VKU-Hauptgeschäftsführer, nachdem  am Vortag das Ende der  vom Bundeswirtschaftsministerium(BMWI)   durchgeführten  Verbändeanhörung zum „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht“ gekommen war.

" ...das ‚Wasserstoffschiff‘ auf einen Kurs bringen, der die Dekarbonisierung aller Wirtschaftsbereiche optimal ermöglicht....!"  Ingbert Liebing(r.), hier bei seiner Inthronisation
” …das ‚Wasserstoffschiff‘ auf einen Kurs bringen, der die Dekarbonisierung aller Wirtschaftsbereiche optimal ermöglicht….!” Ingbert Liebing(r.), hier bei seiner Inthronisation

Laut Liebing  besteht ein breites Einsatzpotential von Wasserstoff in Industrie, Wärmeversorgung sowie im Verkehrssektor. Voraussetzungen dafür sind aus seiner Sicht : ein deutlich wachsender Anteil erneuerbarer Energien sowie eine auf umgerüstete Gasnetze und geeignete Kavernenspeicher gestützte Versorgungsinfrastruktur, die künftig Wasserstoff aufnehmen, speichern und verteilen kann. Den Ansatz der Bundesregierung, mit der Wasserstoffstrategie internationale Technologieführerschaft zu erreichen und zugleich die Dekarbonisierung von Produktions- und Anwendungsprozessen zu forcieren, unterstütze der  Verband Kommunaler Unternehmen (VKU), betonte Liebing in seinem Statement zum Abschluss der Anhörung.

Liebing machte aber auch deutliche Einschränkungen. So werde  der vorgelegte Gesetzentwurf des BMWi den energiewirtschaftlichen Erfordernissen eines ganzheitlichen Ansatzes für den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft in keiner Weise gerecht.  Die Nutzung des Entwicklungspotentials vorhandener Gasverteilnetze für die Wasserstoffwirtschaft werde nicht ausreichend berücksichtigt. Die vorgesehene gesonderte Regulierung für Wasserstoffnetze ist aus Sicht des VKU  volkswirtschaftlich ineffizient. Nicht nachvollziehbar sei auch, warum Wasserstoffnetzbetreiber wählen sollen, ob sie sich den Regulierungsvorgaben unterwerfen oder nicht. „Anstelle von Sonderregelungen für Wasserstoffnetze ist ein Regulierungsrahmen notwendig, der zukünftig abschätzbare Entwicklungen antizipiert und damit die innovativen Pilotprojekte auch von Stadtwerken flankiert. Dafür ist eine ganzheitliche Definition des Gasbegriffs im EnWG erforderlich, die sowohl Erd- und Biogas als auch Wasserstoff umfasst“,

" ...aus Sicht des VKU  volkswirtschaftlich ineffizient  .!" Ingbert Liebing foto vku
” …aus Sicht des VKU  volkswirtschaftlich ineffizient .!” Ingbert Liebing foto vku

kommentiert VKU-Mann Liebing.  Dann könnten die bisher bewährten Regulierungsvorgaben für Gasnetzbetreiber auch verpflichtend für Wasserstoffnetze angewendet werden. „Hier kann man auf bereits etablierte Regelungen zurückgreifen. Dies ist ein guter Ansatz, um komplexen Prozessen die notwendige Struktur zu geben“, begrüßt der Verband.

Es sei weiter  wichtig, dass über eine kontinuierlich zunehmende Beimischung von Wasserstoff in der Wärmeversorgung eine deutliche Emissionsminderung erreicht wird, mahnt Liebing für den VKU. Der vorliegende Gesetzentwurf mit seiner Sonderregulierung für Wasserstoffnetze und einem Ausschluss der Gasverteilnetzbetreiber von der Wasserstoffwirtschaft behindere aber  den Transformationspfad und gefährde damit den Umbau der bestehenden Gasverteilnetze zu einer leistungsfähigen, klimafreundlichen Versorgungsstruktur für Haushalts-, Industrie- und Gewerbekunden mit Wasserstoff.

Vorläufiges Fazit: Der Gesetzentwurf definiert einen Kurs, der sich später nur schwer korrigieren lässt. Die Bundesregierung sollte daher das ‚Wasserstoffschiff‘ auf einen Kurs bringen, der die Dekarbonisierung aller Wirtschaftsbereiche optimal ermöglicht.“