“Der Strom-Netzausbau wird weiter vorangetrieben werden…!”
Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstagabend, 29. Januar, das Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes für die Stromnetze beschlossen. Im September 2020 hatte die Bundesregierung auf Initiative des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWI) das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet.
Mit der vom verabschiedeten Novelle soll der Strom-Netzausbau weiter vorangetrieben werden Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier jubelte fast: „Wir straffen die Planungs- und Genehmigungsverfahren für Netzausbauvorhaben und benennen und aktualisieren diejenigen Netzausbauvorhaben, für die ein vordringlicher Bedarf besteht.“ Er sieht im Netzausbau ein Schlüsselelement für eine erfolgreiche Energiewende. Denn: Mit dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien muss auch der Netzausbau zügig vorankommen, damit der Strom vom Ort der Erzeugung im Norden zu den Verbrauchszentren im Süden oder Westen transportiert werden kann.
Im nächsten Schritt wird die Bundesbedarfsplangesetznovelle abschließend im Bundesrat beraten. Ziel der Bundesregierung ist der Abschluss des Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Frühjahr zu schaffen.
Das Bundesbedarfsplangesetz beinhaltet auch folgende Regelungen:
- Zentrale Netzausbauvorhaben werden benannt und aktualisiert: Die Liste der Netzausbauvorhaben, für die ein vordringlicher Bedarf besteht, wird aktualisiert. Grundlage ist der Netzentwicklungsplan 2019-2030. Er berücksichtigt erstmals das in dieser Legislaturperiode
erhöhte Ziel der Bundesregierung, im Jahr 2030 einen Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch von 65 Prozent zu erreichen. Zugleich wird der Vorschlag zur Lösung der Netzprobleme im Dreiländereck Bayern, Hessen und Thüringen umgesetzt, auf den sich Bundesminister Altmaier sowie die Energieminister der betroffenen Länder im Juni des vergangenen Jahres verständigt hatten.
Übergangsregelung für Speicheranlagen: Mit einer neu angelegten Speicherregelung im Energiewirtschaftsgesetz sollen Vorgaben der europäischen Strombinnenmarkt-Richtlinie in nationales Recht überführt werden. Damit soll dann kurzfristig ein Rechtsrahmen für die im Netzentwicklungsplan 2019 bestätigten Netzbooster-Pilotanlagen geschaffen wreden. Dabei handelt es sich um einen innovativen Ansatz zur Höherauslastung der Bestandsnetze. Eine umfassende, über die Übergangsregelung hinausgehende Umsetzung der diesbezüglichen Vorgaben der Strombinnenmarkt-Richtlinie wird im Rahmen des bevorstehenden Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht erfolgen.