Der Betreiber der umstrittenen Gaspipeline Nord-Stream 2  hat beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) einen Antrag auf sofortigen Vollzug der Baugenehmigung in deutschen Gewässern gestellt. Das BSH bestätigte am Sonntag 21. Februar, den Eingang des Antrags. Dieser werde nun geprüft. Einen Zeitpunkt für die Entscheidung nannte die BSH- Sprecherin nicht, berichtete am vergangenen Sonntag, 21. Februar,  auch das Handelsblatt.

 ...sofortigen Vollzug der Baugenehmigung in deutschen Gewässern ...; Matthias Warnig Chef Nord-Stream 2 AG
…Antrag auf sofortigen Vollzug der Baugenehmigung in deutschen Gewässern  gestellt …; Matthias Warnig Chef Nord-Stream 2 AG

Umwelt- und Energie-Report (U + E) hatte zuvor schon, am 07. Januar, über die zugespitzte Lage berichtet: „Aus den internen Vermerken, Schriftwechseln und Genehmigungsunterlagen geht hervor, dass die Nord-Stream 2 AG offenbar auf Entscheidungen des  Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)  Einfluss nimmt und insgesamt mindestens erhebliche Zweifel an der Unabhängigkeit der Entscheidungen der Genehmigungsbehörde bestehen.“

Über diese und weitere schwere Vorwürfe der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hatte  Umwelt- und Energie-Report  auch schon am 24. Dezember ausführlich  mit Beispielen berichtet (s. unten). Und dann hatten wir , U + E, am 18. Januar des Jahres berichtet: „„Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat den sofortigen Weiterbau von Nord- Stream 2 genehmigt“, konstatierte am vergangenen Freitag, 15. Januar, die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt und kritisierte:  „Damit werden die Klimaschutz- und Naturschutzbedenken ignoriert!“ Umwelt- und Energie-Report ( U+ E) hatte über die Haltung und die Absichten des Schifffahrtamtes berichtete und die Stellungnahmen des Amtes gegenüber dem Verlag dazu veröffentlicht. (s. unten)

Ein Sprecher der  Nord-Stream-2 AG  sagte nun am vergangenen Sonntag, 21. Februar, der Antrag sei schon im Dezember mit Blick auf die angekündigten Widersprüche von Naturschützern gestellt worden sei. Dies sei eine ganz normale Reaktion eines Vorhabenträgers.

Nord-Stream 2 reagierte damit auf den früheren Widerspruch der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Naturschutzbunds Deutschlands  (NABU) Diese sind der Ansicht, dass bei der Entscheidung des BSH im Januar, den sofortigen Weiterbau der Pipeline in deutschen Gewässern zu erlauben, Natur- und Klimaschutzargumente unbeachtet geblieben sind.

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Nord-Stream 2: Bundesamt für Seeschiffahrt zu schweren Vorwürfen der Deutschen Umwelthilfe

und auch: Damit werden die Klimaschutz- und Naturschutzbedenken ignoriert