EU schärft: Straftaten wie die illegale Verbringung von Abfällen … und … und …
Die EU-Kommission will die EU-Regeln zur Umweltkriminalität überarbeiten und befragt mit einer am gestrigen Montag, 08. Februar gestarteten Konsultation im Vorfeld die interessierte Öffentlichkeit.
Die Ergebnisse der Befragung sollen dann werden in die Überarbeitung der EU-Vorschriften zur Umweltkriminalität eingearbeitet werden. Nach EU-Recht sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Handlungen, die gegen das EU-Umweltrecht verstoßen, wie die illegale Verbringung von Abfällen, den Handel mit gefährdeten Arten oder mit ozonabbauenden Stoffen, als Straftaten zu behandeln.
EU-Justizkommissar Didier Reynders sieht die EU als einen Vorreiter bei der Entwicklung einer umfassenden Umweltpolitik. „Ein grüner Wandel bedeutet, dass wir unsere Umwelt vor Verbrechen und unsere natürlichen Ressourcen vor Ausbeutung schützen müssen“, erläutert Reynders und er lädt „…alle ein, sich an dieser Konsultation zu beteiligen und ihren Beitrag zu leisten. Gemeinsam können wir mehr tun, um die Tierwelt zu schützen und die Lebensqualität aller Bürger zu verbessern.“
Ein Vorschlag für eine überarbeitete EU-Gesetzgebung soll bis Ende 2021 erfolgen, denn die Bewertung der Richtlinie, die 2019-2020 durchgeführt wurde, kam zu dem Schluss, dass es noch Raum für Verbesserungen gibt, wenn es um die Reduzierung von Umweltkriminalität und die Verfolgung von Straftätern geht. Die Überarbeitung soll eben auf diese Probleme eingehen, indem sie die gestärkte Kompetenz der EU im Bereich des Strafrechts nutzt und eine bessere Koordinierung der Vorschriften mit anderen grünen Initiativen sicherstellt. Reynders betont Im Rahmen der öffentlichen Konsultation würden die Meinungen eines breiten Spektrums von Stakeholdern mit Interesse und Fachwissen zu diesem Thema eingeholt, wie z.B. Mitglieder der Öffentlichkeit, Akademiker, Unternehmen und NGOs.
Die Teilnahme an der öffentlichen Konsultation hat am vergangenenFreitag, 5. Februar, begonnen und endet am 4. Mai des Jahres.