Das Bundeskabinett hat am vergangenen Mittwoch, 10. Februar,  den Gesetzentwurf des Schnellladegesetzes (SchnellLG) beschlossen. Umwelt- und Energie-Report hatte über den Jubel des Bundeswirtschaftsministers, Andreas Scheuer, ausführlich berichtet., s. unten. Mit dem Gesetz sollen die Rahmenbedingungen für ein staatliches Ausschreibungssystem geschaffen werden, das den Ausbau öffentlich zugänglicher Schnellladepunkte für reine Batterieelektrofahrzeuge bis 2023 gewährleistet.

„..das Schnellladegesetz darf den bestehenden Wettbewerb und die Bestandsinfrastruktur jedoch nicht gefährden. ..  !"  Kerstin Andreae , foto grüne
„..das Schnellladegesetz darf den bestehenden Wettbewerb und die Bestandsinfrastruktur jedoch nicht gefährden. .. !” Kerstin Andreae , foto grüne

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW– Hauptgeschäftsführung dämpft die bei Scheuer erkennbare Euphorie bei Vorstellung des Gesetzentwurfs:

„Das Schnellladegesetz kann eine Chance für den Ausbau der Schnellladeinfrastruktur sein, es darf den bestehenden Wettbewerb und die Bestandsinfrastruktur jedoch nicht gefährden.“ Kerstin Andreae fordert: „ Ladeinfrastruktur muss bedarfsgerecht aufgebaut werden, kundenfreundlich ausgelegt und kosteneffizient sein!“

Für Unternehmen, die bereits investiert haben und Ladepunkte betreiben, müsse sichergestellt werden, dass ihre bestehenden Geschäftsmodelle auch weiterhin im Markt bestehen können. Deshalb sei  es elementar, dass die Ausschreibungen die Bestandsinfrastruktur angemessen berücksichtigen, auf Kosteneffizienz setzen und einen echten Wettbewerb sicherstellten. Das sei auch wichtig, damit die Marktakteure weiter investieren können und jetzt nicht bis zu den Ausschreibungen ihre Ausbauaktivitäten einstellen.

Außerdem müsse klar sein, fordert Kerstin Andreae, dass das staatliche Engagement wieder ende, sobald sich Elektromobilität im Markt etabliert habe. Und sie stellt kategorisch fest: „Dieses Ausstiegsszenario fehlt. Auch die Zielerreichung selbst ist im Gesetz nicht definiert. Der Begriff der Flächendeckung ist dehnbar und gibt keinen Hinweis darauf, wann diese erreicht ist oder in welchen Regionen diese sogar schon erreicht wurde!“  Und die BDEW-Spitzenfrau verweist darauf , dass die Nationale Plattform Zukunft der Mobilität hierzu bereits eine Definition und Empfehlungen zur Umsetzung erarbeitet hat, „… die in unseren Augen als Basis dienen könnten. Hier gehen wir von einer Flächendeckung im Fernverkehr aus, wenn entlang der Hauptverkehrsachsen alle 30-50 km ein Schnellladestandort bereitsteht.

Grundsätzlich gilt: Die Marktteilnehmer brauchen einen verlässlichen, marktlichen Rahmen mit Perspektive, sonst wird dem Ausbau des Ladeinfrastrukturnetzes ein Bärendienst erwiesen“, konstatiert Kerstin Andreae.

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: „Die nächste Schnellladesäule muss in wenigen Minuten erreichbar sein …!“