Die EU-Kommission hat am vergangenen Donnerstag, 18. Februar beschlossen, Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen, weil das Land seine Verpflichtungen im Rahmen der Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (FFH-Richtlinie) nicht eingehalten hat. Das Bundesumweltministerium (BMU) hat am Freitag, 19. Februar, gegenüber  Umwelt- und Energie-Report  dazu Stellung genommen.

"....Die Frist für die Vollendung der notwendigen Maßnahmen für alle Gebiete in Deutschland ist in einigen Fällen vor mehr als zehn Jahren abgelaufen......!"
“….Die Frist für die Vollendung der notwendigen Maßnahmen …in Deutschland ist in einigen Fällen vor mehr als zehn Jahren abgelaufen……!”

Die EU-Kommission hatte in ihrer Klageankündigung  darauf verwiesen, dass die Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie besondere Schutzgebiete ausweisen und gebietsspezifische Erhaltungsziele sowie entsprechende Erhaltungsmaßnahmen festlegen müssen, um einen günstigen Erhaltungszustand der dortigen Arten und Lebensräume zu erhalten oder wiederherzustellen. Und dann klagt die Kommission: „Die Frist für die Vollendung der notwendigen Maßnahmen für alle Gebiete in Deutschland ist in einigen Fällen vor mehr als zehn Jahren abgelaufen.“

Im Jahr 2015 übermittelte die Kommission bereits  ein Aufforderungsschreiben an die Bundesrepublik . Und: Nach eingehender Diskussion mit den deutschen Behörden übermittelte sie im Jahr 2019 ein ergänzendes Aufforderungsschreiben, gefolgt von einer mit Gründen versehenen Stellungnahme im Februar 2020, hielt die Kommission in ihrer Klageankündigung fest. Demnach hat Deutschland eine bedeutende Anzahl von Gebieten immer noch nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen.

Außerdem ist die Kommission der Auffassung, dass die für die einzelnen Gebiete in Deutschland festgelegten Erhaltungsziele nicht hinreichend quantifiziert und messbar sind und dass sie keine ausreichende Berichterstattung ermöglichen.

Schließlich geht die Kommission davon aus, dass es in allen Bundesländern und auf Bundesebene allgemeine und anhaltende Praxis war, für alle 4606 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung keine hinreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festzulegen. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Qualität und Wirksamkeit der Erhaltungsmaßnahmen, heißt es in der Klageankündigung, Und als Fazit bleibt der Kommission wohl nur: „Daher wird die Kommission Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagen“, wie es in der Ankündigung heißt.

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht mit der Stellungnahme des BMU gegenüber Umwelt- und Energie-Report dazu: Berlin zur EU-Klage: “Das Petitum der Kommission ist …rechtlich zu weitgehend…!”