Kühlschränke, Spülmaschinen, Waschmaschinen, Fernseher und weitere Produkte müssen ab dem 1. März strengere Anforderungen an die Reparierbarkeit erfüllen.  Denn: Ab dann werden die EU-weit vereinbarten neuen Ökodesign-Regeln angewendet, gab das Bundesumweltministerium (BMU) gestern, Donnerstag, 25. Februar, bekannt.

 "Reparieren statt wegschmeißen...".; bild bundesreg
“Reparieren statt wegschmeißen…”.; bild bundesreg

Die Hersteller müssen demnach künftig Ersatzteile über einen bestimmten Zeitraum vorhalten und die betreffenden Produkte so gestalten, dass Komponenten mit herkömmlichen Werkzeugen zerstörungsfrei auseinandergebaut werden können. Auch müssen Reparaturinformationen mitgeliefert werden. Das Ziel der neuen Regelungen im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie ist es, dass Produkte eine längere Lebensdauer haben.

“Reparieren statt wegschmeißen – das wird künftig leichter als bisher“, prophezeit  Bundesumweltministerin Svenja Schulze angesichts der neuen Regelungen und Vorsorgen.  Eine Waschmaschine oder ein Fernseher müsse künftig nicht mehr weggeworfen werden, nur weil ein kleines Teil des Geräts nicht mehr funktioniere. Alle Neugeräte müssten ab dem 1. März leichter reparierbar sein. „Wenn Geräte länger halten, schont das nicht nur wertvolle Ressourcen und das Klima, sondern auch den Geldbeutel“, lockt Svenja Schulze.  Ersatz für Kleinteile wie beispielsweise Sprüharme, Dichtungen oder Besteckkörbe bei Geschirrspülern müssen demnach dann zehn Jahre lang verfügbar sein, damit Verbraucherinnen und Verbraucher ihr defektes Gerät selbst reparieren können. Die Ministerin kündigte in dem Zusammenhang an, dass sie sich  dafür einsetzen werde, dass solche Regelungen bald auch für weitere Produkte gelten, etwa für Smartphones oder Tablets. Die EU Kommission ist hierbei ganz klar auf unserer Seite.

Die EU-Mitgliedstaaten und die EU-Kommission hatten sich im Winter 2018/2019 auf neue Ökodesign-

"... Wenn Geräte länger halten, schont das nicht nur wertvolle Ressourcen und das Klima, sondern auch den Geldbeutel“,  ...  Svenja Schulze, bild Steffen Kugler
“… Wenn Geräte länger halten, schont das nicht nur wertvolle Ressourcen und das Klima, sondern auch den Geldbeutel…“; Svenja Schulze, bild Steffen Kugler

Regelungen für zehn Produktgruppen (Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Waschtrockner, Haushaltsbeleuchtung, Fernseher und Displays, Netzteile, Motoren, Transformatoren, Schweißgeräte und gewerbliche Kühlgeräte) geeinigt. Diese werden ab dem 1. März 2021 nach einer zweijährigen Übergangszeit angewendet.

Die Neuregelungen sollen auch freie Reparateure unterstützen; fachlich kompetente Reparateure erhalten bis zu sieben Jahre lang bestimmte Ersatzteile vom Hersteller. Darunter sind nicht nur Reparateure im Auftrag der Hersteller zu verstehen, sondern zum Beispiel auch Reparatur-Cafés.

Darüber hinaus sollen Hersteller zukünftig das Produkt so designen, dass es am Ende der Lebensdauer mit herkömmlichen Werkzeugen auseinandergebaut werden kann. So wird das Recycling und damit die Kreislaufwirtschaft gestärkt.

Ziel von Svenja Schulze ist es :“…dass wir in der EU noch einen großen Schritt weitergehen. Ich will die Ökodesign-Richtlinie der EU um eine Herstellergarantieaussagepflicht erweitern. Damit würden Hersteller verpflichtet, eine Angabe über die Lebensdauer ihres Produktes zu machen. Tritt ein Mangel innerhalb dieses Zeitraums auf, hat der Käufer ein Recht auf Reparatur. So würde ein Wettbewerb darum entstehen, wer das langlebigere Produkt entwickelt.”