Die Bundesregierung hat am  gestrigen  Mittwoch, 03. Februar,  auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze beschlossen, den Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor bis 2030 auf 28 Prozent anzuheben.

Die Ministerin wies in ihrer anschließender Stellungnahme daraufhin, damit gehe Deutschland deutlich über die EU-Vorgaben von 14 Prozent hinaus. Neben stärkeren Anreizen für grünen Wasserstoff, neue Ladesäulen und fortschrittliche Biokraftstoffe, die aus Reststoffen statt aus Nahrungsmitteln gewonnen werden, sieht die Gesetzesänderung demnach nun auch den schrittweisen Ausstieg für Biokraftstoffe aus Palmöl vor.

"...„Wir wollen aber nicht einfach blind mehr alternative Kraftstoffe im Tank ...";  Svenja Schulze bild bundesrg.
“…„Wir wollen aber nicht einfach blind mehr alternative Kraftstoffe im Tank …”;  Svenja Schulze bild bundesrg.

“Wir brauchen in Deutschland mehr moderne, saubere Technologien, um die Klimaziele im Verkehr zu erreichen“, erklärt auch Svenja Schulze. Doch,  mit dem Gesetz zur Förderung klimafreundlicher Kraftstoffe schaffte die Bundesregierung nun  ein wirksames Instrument, um Treibausgasemissionen wirklich zu reduzieren. „Wir wollen aber nicht einfach blind mehr alternative Kraftstoffe im Tank. Was Erdöl ersetzen soll, darf nicht zugleich den Regenwald vernichten“, fordert sie und präzisiert: „Ich will Kraftstoffe fördern, die effizient und bezahlbar sind und die das Klima schützen, ohne die Natur zu zerstören.”

Mit der Gesetzesnovelle soll nun die EU-Richtlinie für erneuerbare Energien im Verkehr umgesetzt  werden(RED II), die dementsprechend im Jahr 2030 bei 14 Prozent am gesamten Energieverbrauch im Verkehrssektor liegen müssen. Die Bundesregierung will diese EU-Vorgaben aber nun noch deutlich übertreffen und den Anteil auf 28 Prozent erhöhen.

Deutschland erfüllt diese EU-Vorgaben mittels Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) im Bundesimmissionsschutzgesetz. Mit der THG-Quote werden Mineralölunternehmen verpflichtet, die Treibhausgasemissionen ihrer Kraftstoffe um aktuell sechs Prozent zu senken. Dazu können sie klimafreundliche Energieerzeugnisse wie grünen Wasserstoff, Strom oder fortschrittliche Biokraftstoffe einsetzen. Laut Gesetzesnovelle steigt die THG-Quote bis 2030 schrittweise auf 22 Prozent.  Was die Umsetzung der RED II in Bundesrecht für die einzelnen Kraftstoffoptionen bedeutet, darüber berichten wir morgen, Freitag 05. Februar. Und wir berichten auch über Reaktionen auf den Beschluss der Bundesregierung.