Der neue Bund-Länder-Kooperationsausschuss zum weiteren Ausbau Erneuerbarer Energien  hat am vergangenen Mittwoch, 24. März, unter Leitung von BMWI-Staatssekretär Andreas Feicht erstmalig getagt.

"... Die Erreichung der Erneuerbaren-Ausbauziele ist eine Gemeinschaftsaufgabe.....    "; Andreas Feicht ; zuvor VKU-Vize
“… Die Erreichung der Erneuerbaren-Ausbauziele ist eine Gemeinschafts-aufgabe….. “; Andreas Feicht ; zuvor VKU-Vize

Der Kooperationsausschuss der auf Basis des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 eingerichtet wurde dient dazu , die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern zu vertiefen, um das nächste Ausbauziel von 65 Prozent bis 2030 voranzutreiben. Hierzu soll ein regelmäßiges Monitoring erfolgen. Das Grundgerüst für ein solches Monitoring wurde am vergangenen Mittwoch, laut Andreas Feicht aufgesetzt.

Und der wies in dem Zusammenhang noch mal darauf hin : „Die Erreichung der Erneuerbaren-Ausbauziele ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern , um  noch intensiver zusammen zusammenzuarbeiten.

Aufgabe des Kooperationsausschusses ist es vor allem auch , einen Monitoringprozess zu entwickeln, um die EE-Ausbauziele der Länder sowie deren Umsetzungsstand besser zu erfassen und so den Erneuerbaren-Ausbau insgesamt voranzutreiben. Das Grundgerüst für ein solches Monitoring wurde am Mittwoch, wie Feicht betonte, verabschiedet. So sollen die Entwicklung des Bruttostromverbrauchs, der Zubau erneuerbarer Anlagen, der Abgleich mit Länder-Ausbauzielen sowie Daten zur Flächenverfügbarkeit für Wind an Land oder zum Stand der Genehmigungen beim Thema Repowering abgefragt und erfasst werden.

Auf Basis von Länderberichten soll der Ausschuss bis zum 31. Oktober eines Jahres einen Bericht an die Bundesregierung übermitteln.