Auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat am vergangene  Freitag  „…die endlich zum 1. März 2021 ( also heute) in Kraft tretenden Vorschriften für energieverbrauchsrelevante Produkte begrüßt“. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH betonte aber auch „…es verbleibt doch ein bitterer Nachgeschmack.

"…es verbleibt doch ein bitterer Nachgeschmack. ..!".Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch
“… es verbleibt doch ein bitterer Nachgeschmack ..!” Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch

Die neuen Vorgaben zur Kennzeichnung und Beschaffenheit sorgen aus Sicht des Verbandes  für mehr Transparenz und schützen so Verbraucherinnen und Verbraucher vor Elektrogeräten, die durch einen zu hohen Stromverbrauch das Klima schädigen und den Geldbeutel mit hohen Stromkosten belasten. Die neuen Energieverbrauchs-Kennzeichnungsvorschriften gelten für Spül- und Waschmaschinen, Waschtrockner, Kühl- und Gefriergeräte, TV-Geräte sowie Computer-Monitore und Displays.

Jürgen Resch, beklagte dennoch über zehn Jahre hinweg „…haben Handel, Industrie und in deren Verlängerung das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) die für den Klimaschutz elementar wichtige klare  Kennzeichnung des Energieverbrauchs verzögert.“

Und er betonte  bei Pkw-Neuwagen verweigere der Bundeswirtschaftsminister seit drei Jahren die von der EU vorgeschriebene neue Kennzeichnung komplett. Die neuen Vorschriften für Elektrogeräte sind also aus Sicht der DUH  nur ein erster Teilerfolg für den Verbraucherschutz. Sie sorgen nach jahrelangem Label-Chaos endlich für Transparenz. So können Verbraucherinnen und Verbraucher leichter eine bewusste Entscheidung für effiziente und klimafreundliche Produkte treffen. „Verbraucherschutz funktioniert aber nur dort, wo er kontrolliert und durchgesetzt wird“, mahnte Rech und forderte: „ Deshalb müssen die verantwortlichen Marktüberwachungsbehörden endlich anfangen, die verschärften Effizienzanforderungen an energieverbrauchsrelevante Produkte zu überprüfen und festgestellte Verstöße mit Bußgeldern zu ahnden.“

Die  DUH kündigte stichprobenhafte Kontrollen an zur schnellen Umsetzung durch Hersteller und Händler und fordert Marktüberwachungsbehörden der Länder auf, Vorschriften mit Kontrollen und Ordnungswidrigkeitsverfahren zügig durchzusetzen

Resch verweist in seinem Statement zum neuen Label  auch darauf, dass  in der Werbung für Haushaltsgroßgeräte ab 1. März 2021 auf die Effizienz eines Produktes deutlicher hingewiesen werden muss. „Schlechte Effizienzklassen wurden bislang im Kleingedruckten versteckt – das hat nun ein Ende: Die Schriftgröße der Effizienzklasse muss mindestens der Schriftgröße des Preises entsprechen“, betonte Resch.

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht:“…sich für das energieeffizienteste Produkt entscheiden…!”