Worum geht es konkret und im Einzelnen? Die EU-Kommission hat am gestrigen Dienstag, 02. März,  eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob die von Deutschland geplanten Entschädigungszahlungen von insgesamt 4,35 Mrd. Euro für die vorzeitige Stilllegung von Braunkohlekraftwerken von RWE und dem Energieunternehmen LEAG mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Das hat die Kommission am  Dienstag angekündigt. Umwelt- und Energie-Report  berichtet heute, s. unten.

"...Die Kommission hat Zweifel, ob die Entschädigung der Betreiber für entgangene Gewinne ...", ".; hier lächeln sie noch ...Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Margrethe Vestager, bild susanne Eriksson
“…Die Kommission hat Zweifel, ob die Entschädigung der Betreiber für entgangene Gewinne …”,  hier lächeln sie noch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Margrethe Vestager, bild susanne Eriksson

In erster Linie geht es laut Erklärung der EU-Kommission um die Angemessenheit der Entschädigungszahlungen, besonders

  • in Bezug auf den Ausgleich für entgangene Gewinne: Betreiber von Braunkohlekraftwerken erhalten eine Entschädigung für Gewinne, die sie aufgrund der vorzeitigen Stilllegung der Anlagen nicht mehr erzielen können. Die Kommission hat Zweifel, ob die Entschädigung der Betreiber für entgangene Gewinne, die sehr weit in die Zukunft reichen, als erforderliches Mindestmaß betrachtet werden kann. Sie äußert auch Bedenken hinsichtlich einiger Inputparameter des von Deutschland verwendeten Modells zur Berechnung der entgangenen Gewinne, so u. a. der angesetzten Brennstoff- und CO2-Preise. Ferner wurden der Kommission keine Informationen auf Ebene der einzelnen Anlagen vorgelegt.
  • in Bezug auf den Ausgleich für zusätzliche Tagebaufolgekosten: Die Kommission räumt zwar ein, dass Zusatzkosten, die durch die vorzeitige Stilllegung der Braunkohleanlagen entstehen, ebenfalls eine Entschädigung für RWE und LEAG rechtfertigen könnten, hat jedoch Zweifel in Bezug auf die übermittelten Informationen und besonders das für LEAG zugrunde gelegte kontrafaktische Szenario.

Im Rahmen der nun eingeleiteten eingehenden Prüfung wird die Kommission prüfen, ob diese wettbewerbsrechtlichen Bedenken gerechtfertigt sind. Deutschland und Dritte erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme. Das Prüfverfahren wird ergebnisoffen geführt.

Im EU-Green – Deal wurde anerkannt, dass die weitere Dekarbonisierung des Energiesystems entscheidend ist, um die Klimaziele in den Jahren 2030 und 2050 zu erreichen. 75 Prozent der Treibhausgasemissionen der EU entstehen durch die Erzeugung und den Verbrauch von Energie in allen Wirtschaftszweigen. Daher muss ein Energiesektor entwickelt werden, der sich weitgehend auf erneuerbare Energiequellen stützt; dies muss durch den raschen Ausstieg aus der Kohle und die Dekarbonisierung von Gas ergänzt werden.

Im November 2020 war die Europäische Kommission zu dem Schluss gelangt, dass das wettbewerbliche Ausschreibungsverfahren, das Deutschland für die Entschädigung der Betreiber von Steinkohlekraftwerken und Steinkohle-Kleinanlagen (max. 150 MW) für die vorzeitige Stilllegung eingeführt hatte, die Klimaschutzziele der Europäischen Union fördert und mit den Beihilfevorschriften vereinbar ist.

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: RWE und LEAG: EU-Kommission prüft staatliche Entschädigungszahlungen