Das Bundeskabinett hat am vergangenen Mittwoch, 24. März,  einen Entwurf zur Änderung des Atomgesetzes (Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes – 18. AtGÄndG) beschlossen, der einen finanziellen Ausgleich für in konzerneigenen Atomkraftwerken unverwertbare Strommengen und entwertete Investitionen in die vom Deutschen Bundestag zurückgenommene Laufzeitverlängerung vorsieht.

  "...Der gemeinsame, beschleunigte Atomausstieg von 2011 war ein historischer Durchbruch.....!" ;  Svenja Schulze bild bundesrg.
“…Der gemeinsame, beschleunigte Atomausstieg von 2011 war ein historischer Durchbruch…..!” ; Svenja Schulze bild bundesrg.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze, die den Entwurf vorgelegt hatte, gab darüber hinaus zur Kenntnis, dass das Kabinett zugestimmt habe, dass ein begleitender öffentlich-rechtlicher Vertrag mit den Atomkraftwerke betreibenden Energieversorgern im Namen der Bundesrepublik Deutschland durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, (BMU), das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) sowie durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) unterzeichnet wird. Doch es gibt noch viel Kritik an der Vereinbarung  und es steht noch eine tiefgehende und umfassende, kritische Überprüfung der Entschädigungszahlungen  durch die EU-Kommission bevor. Umwelt- und Energie-Report hatte bereits zuvor berichtet, s. unten. Somit  ist damit noch nicht in trockenen Tüchern.

“Der gemeinsame, beschleunigte Atomausstieg von 2011 war ein historischer Durchbruch.“, betonte Svenja Schulze  anlässlich der neuerlichen Aktionen noch mal. Sie bestätigte auch noch mal der Schritt habe für einen großen Sicherheitsgewinn, für die Vermeidung erheblicher Atommüllmengen und einen gemeinsamen Neustart für eine Lösung des Atommüllproblems gesorgt. Auch habe Deutschland so  Planbarkeit und Verlässlichkeit auf dem Energiemarkt geschaffen und den Weg frei gemacht für Strom aus Wind und Sonne.

Der Atomausstieg schreite planmäßig voran, die letzten AKW würden bis spätestens Ende 2022 abgeschaltet. Und , ein leichtes Aufatmen ist zu spüren, wenn man die nächste Feststellung quasi hört: „Es ist gut, dass wir nun endlich auch einen Schlussstrich unter die langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen ziehen. Dies geschieht zu einem Preis, der deutlich unter den ursprünglichen Vorstellungen der Energieversorger liegt.”

Die Ministerin erläuterte in dem Zusammenhang noch mal der Gesetzesentwurf und der öffentlich-rechtliche Vertrag dienten der Umsetzung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2016 und vom 29. September 2020. Und Svenja Schulze verwies auch noch mal darauf, die Bundesregierung habe sich ja mit den vier Energieversorgungsunternehmen (EVU) EnBW, E.ON/PreussenElektra, RWE und Vattenfall auf Zahlung eines finanziellen Ausgleichs aufgrund des

  ".Zahlung eines finanziellen Ausgleichs aufgrund des beschleunigten Atomausstiegs nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima 2011.... "Karik. U+E, pointer
“.Zahlung eines finanziellen Ausgleichs aufgrund des beschleunigten Atomausstiegs nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima 2011….!” Karik. U+E, pointer

beschleunigten Atomausstiegs nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima 2011 und die Beilegung aller damit in Zusammenhang stehenden Rechtsstreitigkeiten verständigt. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Atomausstieg am 6. Dezember 2016 im Wesentlichen bestätigt, jedoch festgestellt, dass ein solcher Ausgleich dem Grunde nach erforderlich ist. Zwischen den Beteiligten herrschte Uneinigkeit darüber, wie und in welcher Höhe der Ausgleich zu erfolgen hat. Dies führte zu jahrelangen Rechtsstreitigkeiten, die nun beigelegt werden können.

Die nun beschlossene Novelle regelt die Ausgleichsansprüche der EVU. Die Bundesrepublik Deutschland zahlt einen Ausgleich in Höhe von insgesamt etwa 2,428 Milliarden Euro. Im Einzelnen erhält Vattenfall 1,425 Milliarden Euro, RWE 880 Millionen Euro, EnBW 80 Millionen Euro und E.ON/PreussenElektra 42,5 Millionen Euro. Der Ausgleich wird gewährt vor allem für in konzerneigenen Atomkraftwerken unverwertbare Elektrizitätsmengen (RWE und Vattenfall) – insgesamt etwa 2,3 Milliarden Euro – und für entwertete Investitionen in die vom Deutschen Bundestag zurückgenommene Laufzeitverlängerung (EnBW, E.ON/PreussenElektra und RWE).

Weitere Details der Verständigung regelt der öffentlich-rechtliche Vertrag. Die EVU verpflichten sich, sämtliche anhängigen Klageverfahren zu beenden und auf Klagen oder Rechtsbehelfe gegen die Ausgleichsregelung zu verzichten. Auch das internationale Schiedsgerichtsverfahren von Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland beim Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten in Washington ist davon umfasst.

Das Gesetz wird nun von Bundestag und Bundesrat beraten. Es soll wie auch der öffentlich-rechtliche Vertrag am 31. Oktober 2021 in Kraft treten. Anhängige Klageverfahren werden bis zu diesem Datum ruhend gestellt.

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Milliarden- Entschädigung für AKW-Betreiber … Nichts ist in trockenen Tüchern !!!

und  auch: RWE und LEAG: EU-Kommission prüft staatliche Entschädigungszahlungen