Die Bundesregierung hat am vergangenen Mittwoch, 03. März, den Entwurf eines “Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten” beschlossen. Der Gesetzesbeschluss spielte auch gleich in der anschließenden Regierungspressekonferenz eine größere Rolle und wurde heftig diskutiert.

"...Auch der Umweltschutz spielt hierbei eine wichtige Rolle ...".; Ulrike Demmer, bild sandra steins
“…Auch der Umweltschutz spielt hierbei eine wichtige Rolle …”; Ulrike Demmer, bild sandra steins

Die Einhaltung von Menschenrechten durch Unternehmen soll damit gestärkt werden. Bundesarbeitsminister, Hubertus Heil, erklärt aus diesem Anlass: „Das Lieferkettengesetz kommt noch in dieser Legislatur und ist ein Durchbruch für die Stärkung der Menschenrechte. Wir regeln per Gesetz klar, welche Verantwortung Unternehmen für die Bedingungen auch bei ihren Zulieferern tragen.“ Und weiter erklärte  er: „Es ist aber auch ein klares Signal an jene Firmen, die bisher Menschenrechte gegen ihre wirtschaftlichen Interessen abgewogen haben. Damit ist nun Schluss.“

Die  Stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer  erläuterte eingangs der Pressekonferenz gleich das Ziel des neuen Gesetzes: ….„Das Gesetz soll in Deutschland ansässige Unternehmen verpflichten, ihrer globalen Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte besser nachzukommen. Gleichzeitig sollen damit Wettbewerbsnachteile für Unternehmen abgebaut werden, die heute schon freiwillig ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement umsetzen.“

Zum Thema Umweltschutz erklärte sie: „Auch der Umweltschutz spielt hierbei eine wichtige Rolle. Im Entwurf des Sorgfaltspflichtengesetzes ist auch der Umweltschutz erfasst, soweit Umweltrisiken zu Menschenrechtsverletzungen führen können. Zudem werden umweltbezogene Pflichten etabliert, die sich aus zwei internationalen Abkommen zum Schutz vor den Gesundheits- und Umweltgefahren durch Quecksilber und langlebige organische Schadstoffe ergeben. Der Gesetzentwurf ist damit ein wichtiger Schritt und ein Signal für die Stärkung von Umweltschutz in den Lieferketten. Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, auf dieser Basis sowie auf Basis der Ratsschlussfolgerungen zu Menschenrechten und menschenwürdiger Arbeit in globalen Lieferketten die umweltbezogenen Sorgfaltspflichten im Rahmen kommender Gesetzgebungsprozesse auf EU-Ebene europaeinheitlich zu stärken.“

Und darüber hinaus erläuterte Ulrike Demmer : „Die Verantwortung der Unternehmen erstreckt sich auf die gesamte Lieferkette, abgestuft nach Einflussmöglichkeiten. Die Pflichten müssen durch die Unternehmen in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie gegenüber ihren unmittelbaren Zulieferern umgesetzt werden. Mittelbare Zulieferer werden einbezogen, sobald das Unternehmen von Menschenrechtsverletzungen auf dieser Ebene substantiierte Kenntnis erhält.

Das Gesetz konkretisiert, in welcher Form die Unternehmen ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht erfüllen. Dies beinhaltet, dass sie menschenrechtliche Risiken analysieren, Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen, Beschwerdemöglichkeiten einrichten und über ihre Aktivitäten berichten müssen.“

Lesen Sie dazu auch unseren heutigen Bericht: Ein Zusammenhang mit dem Lieferkettengesetz: Nawalny …Kashoggi … Saudi … Marokko … Wasserstoff …?