„Corona hat leider zu einer Renaissance der Einwegverpackung geführt“, klagte am vergangenen Montag, 08. März, NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser  und rief zugleich die Bürgerinnen und Bürger sowie die Kommunen dazu auf, der Vermüllung von Parks und Umwelt Einhalt zu gebieten.

"...Corona hat leider zu einer Renaissance der Einwegverpackung geführt …!" ...Ursula Heinen-Esser, bild nrw Mark Hernenau
“…Corona hat leider zu einer Renaissance der Einwegverpackung geführt …!” Ursula Heinen-Esser, bild nrw Mark Hernenau

“Wohltuend war das Wetter am Wochenende. Erschreckend hingegen war der Blick am Sonntagabend oder zum Wochenstart auf überquellende Mülleimer, vermüllte Parks und Plastik und Papier in Straßenrändern”, lautete das Fazit der  Ministerin zum nach dem Wochenende. Corona habe viele Fortschritte etwa bei der Plastikvermeidung zunichtegemacht, lautete auch ihr Resümee.  Und sie klagte weiter: „Wenn Einwegmüll dann achtlos weggeschmissen wird, verträgt sich dies nicht mit den Grundprinzipien einer modernen und verantwortungsvollen Gesellschaft! ” Alle stünden in der Verantwortung, die Vermüllung von Parks, Grünanlagen, Wäldern oder Autobahnausfahrten zu unterbinden.

Die Ministerin appellierte an alle Bürgerinnen und Bürger, Müll ordnungsgemäß zu entsorgen oder Müll wieder mit nach Hause zu nehmen. “Ein im Straßengraben entsorgter Plastikbecher ist kein Kavaliersdelikt. Dies ist flegel- und frevelhaft und Ausdruck von Geringschätzung”, urteilte  die Ministerin. Wer plane, sich bei einem Ausflug oder Spaziergang etwas “to go” zu kaufen, sollte seinen eigenen Mehrwegbecher oder -teller im Gepäck haben. Um dies zu forcieren, sollte die Einführung eines Pflichtpfands auf Einwegverpackungen geprüft werden. Heinen-Esser: “Um Verpackungsmüll konsequent zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu stärken, sollten wir auch darüber nachdenken, ordnungsrechtlich einzugreifen. ”

Zugleich rief die Ministerin die Kommunen dazu auf zu überprüfen, ob die Standorte und Kapazitäten öffentlicher Mülleimer ausreichen oder deren Frequenzen zur Leerung erhöht werden müssen. “Ebenso sollten die Ordnungsbehörden Fehlverhalten konsequent ahnden. Hierzu haben wir im Juni 2019 die Bußgeldempfehlungen verschärft”, erläutert die Ministerin weiter. Für die illegale Müllentsorgung, etwa ein achtloses Wegwerfen von Plastik- und Papiermüll, empfiehlt der Bußgeldkatalog den Kommunen ein Bußgeld in Höhe von mindestens 100 Euro.