Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) und das Bundesumweltministerium (BMU) haben am vergangenen Freitag, 26. März, die novellierte gemeinsame Richtlinie zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität  verlängert und am selben Tag noch veröffentlicht.

 "Nur mit einer starken Palette an Elektrofahrzeugen ...!" Peter Altmaier und Svenja Schulze, bild Sandra Stein , bundesrg
“Nur mit einer starken Palette an Elektrofahrzeugen …!” Peter Altmaier und Svenja Schulze, bild Sandra Stein , bundesrg

In den nächsten vier Jahren stellen beide Ressorts insgesamt rund 400 Millionen Euro an Fördergeldern im Rahmen verschiedener Ausschreibungen zur Verfügung.

“Für neue Wertschöpfung und qualifizierte Arbeitsplätze in Deutschland ist es zentral, dass uns die Wende hin zur Elektromobilität gelingt“, kommentierte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier den Beschluss und erklärte weiter Forschung und Innovation seien  hierfür die entscheidenden Hebel. Es gehe darum, innovative und umweltschonende Produkte und Verfahren in der Mobilität zu entwickeln, die im Markt Erfolg haben. Das stärke die Wettbewerbsfähigkeit der  Industrie und sichere Arbeitsplätze in Deutschland.

Und Bundesumweltministerin Svenja Schulze konstatierte: “Nur mit einer starken Palette an Elektrofahrzeugen und einer verlässlichen Ladeinfrastruktur erreichen wir unsere Klimaschutzziele im Verkehr. Dazu trägt die vor über 12 Jahren begonnene Forschungsförderung für die Elektromobilität maßgeblich bei. Sie ist Ausdruck der vereinten Anstrengungen der Bundesregierung, den Elektroantrieb im Verkehr zum Erfolg zu führen.”

Die novellierte Richtlinie soll auch  den Rahmen für einzelne Förderausschreibungen mit jeweils eigenen inhaltlichen Schwerpunkten und eigenem Budget schaffen. Die ersten beiden Förderausschreibungen sollen im zweiten Quartal 2021 veröffentlicht werden.

Der neue Förderrahmen gilt bis 2025. Er soll die weitere Entwicklung Deutschlands zum Leitmarkt und Leitanbieter für Elektromobilität unterstützen. Dafür wurde der bestehende Rechtsrahmen an die fortgeschrittene Entwicklung der Elektromobilität angepasst. Zum Beispiel werden zukünftig auch neue Schwerpunkte in den Bereichen Digitalisierung und Komponenten smarter Fahrzeugplattformen sowie systemübergreifende Innovationen förderfähig. – Die Förderrichtlinie wurde inzwischen bereits  im Bundesanzeiger veröffentlicht.