Mit dem gestern, Donnerstag, 29. April,  veröffentlichten Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (Klimaschutzgesetz <KSG>) über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen „…insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen.

"... insofern mit Grundrechten unvereinbar ...!" Bundesverfassungsger. , bild bundesverfgsger.
“… insofern mit Grundrechten unvereinbar …!” Bundesverfassungsger. , bild bundesverfgsger.

Demgegenüber deutet Bundesumweltministerin Svenja Schulze das Statement des Gerichtes dahin gehend , dass das Bundesverfassungsgericht das Klimaschutzgesetz grundsätzlich als ein geeignetes Instrument sieht, das geeignet ist den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen. Nur, das sieht nun auch Svenja Schulze so, denn sie kommt ja am Beschluss des Gerichts nicht vorbei, die Ministerin hält also fest, „…für die Zeit nach 2030 wird es nun weitere konkrete Vorgaben geben“. Sie weist in ihrer Stellungnahme zum Gerichtsbeschluss darauf hin,  „…allerdings wird Deutschland infolge des neuen EU-Klimaziels schon in den 20er Jahren seine bisher geplanten Klimaschutz-Anstrengungen erhöhen!“

Svenja Schulze begrüßt ansonsten das Urteil des Gerichtsals Bestätigung des Klimaschutzgesetzes und als Stärkung für den Klimaschutz , denn  „… es gibt uns Rückenwind für die schwierigen Aufgaben, die vor uns stehen. Das Bundesverfassungsgericht bestätigt damit auch den Mechanismus, den wir mit dem Klimaschutzgesetz eingeführt haben, und der jährlich sinkende Klimaziele für alle Sektoren vorsieht. Ich hätte gerne ein weiteres Zwischenziel für die 30er Jahre in das Gesetz aufgenommen, doch dafür gab es damals keine Mehrheit. Insofern ist es gut, dass das Bundesverfassungsgericht nun ein solches

 ".... es gibt uns Rückenwind für die schwierigen Aufgaben, die vor uns stehen. ..." ; Svenja Schulze,
“…. es gibt uns Rückenwind für die schwierigen Aufgaben, die vor uns stehen. …” ; Svenja Schulze,

Wegducken vor der Zukunft ausschließt. Das Verfassungsgericht gibt dem Gesetzgeber einen klaren Auftrag, auch über das Jahr 2030 hinaus klare gesetzliche Vorgaben für den Weg zur Klimaneutralität zu schaffen. Damit wir keine Zeit verlieren, werde ich noch im Sommer Eckpunkte für ein in diesem Sinne weiterentwickeltes Klimaschutzgesetz vorlegen, das langfristige Planungssicherheit schafft.!“

Und dann verweist die Ministerin darauf, dass  unter deutscher Ratspräsidentschaft es 2020 gelungen sei, ein deutlich höheres EU-Klimaziel zu vereinbaren und an die Vereinten Nationen zu melden. Dieses neue EU-Klimaziel werde auch zu deutlich mehr Klimaschutz in Deutschland bereits in den 20er Jahren führen. Ein schärferer Emissionshandel  werde die Energiewende weg von den fossilen Energieträgern hin zu Erneuerbaren in den nächsten Jahren stark beschleunigen. Und sie folgert: „ Damit werden wir der Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts, die Klimaschutzmaßnahmen nicht zu stark in die Zukunft zu verlagern, gerecht werden können.”