Das EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union haben sich unter portugiesischer Präsidentschaft am vergangenen Mittwoch, 21. April,  im Trilog auf ein Europäisches Klimagesetz geeinigt. Umwelt- und Energie-Report hatte gestern schon ausführlich berichtet, s. unten.

 "...Die wichtigste Etappe ...beginnt jetzt....!" ; Svenja Schulze bild bundesrg.
“…Die wichtigste Etappe …beginnt jetzt….!” ; Svenja Schulze bild bundesrg.

Das Gesetzesvorhaben war maßgeblich unter deutscher EU-Präsidentschaft 2020 vorangetrieben worden, betonte in dem Zusammenhang Bundesumweltministerin Svenja Schulze und sie verwies ausdrücklich darauf,   dass : “Das neue EU-Klimagesetz mehr ist als nur richtungweisend. Es macht den Klimaschutz in der EU verbindlich und unumkehrbar. Für dieses verbindliche Versprechen haben wir unter deutscher EU-Präsidentschaft erfolgreich gekämpft, umso mehr freue ich mich, dass es jetzt zwischen Europäischem Parlament und den Mitgliedstaaten eine Einigung gibt!“

Die Ministerin hebt in diesem Zusammenhang auch hervor, dass die EU ihre gesamte Politik nun darauf ausrichtet, „…bis 2050 treibhausgasneutral zu werden!“ Doch sie betont auch:  „Die wichtigste Etappe dafür beginnt jetzt: Bis 2030 gilt es nun die CO2-Emissionen EU-weit um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 abzusenken. Die Betonung liegt dabei auf “mindestens”. Denn wenn es gelingt, Moore und Wälder in Europa wieder in einen besseren Zustand zu bringen, werden wir noch mehr als 55 Prozent erreichen können!“

Svenja Schulze weist aber auch ausdrücklich darauf hin,  für Deutschland bedeute der Beschluss, „…dass auch wir unser Tempo beim Klimaschutz deutlich erhöhen werden. Der Ausbau von Sonnen- und Windkraft muss beschleunigt werden, der Kohleausstieg wird schneller kommen als bisher geplant. Die EU hat mit einem starken Beschluss vorgelegt. Jetzt kommt es darauf an, dass auch die anderen großen Volkswirtschaften, allen voran die USA und China ihre Klimaziele engagiert anheben.”

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: EU-Klimagesetz: ” Unserpolitisches Versprechen .. ist nun auch eine rechtliche Verpflichtung…!”