Die Bundesnetzagentur hat den Antrag auf Feststellung der Systemrelevanz für das Kraftwerk Walsum 9 abgelehnt. In diesem Kraftwerk darf damit ab Juli 2021 keine Kohle mehr verfeuert werden. Die 1988 in Betrieb genommene Anlage mit einer Netto-Leistung von 370 Megawatt (MW) wird  also bis Juli 2021 endgültig stillgelegt –

Deutschland will für den Klimaschutz bis spätestens 2038 sämtliche Kohlekraftwerke stilllegen.

... bis spätestens 2038 will Deutschland sämtliche Kohlekraftwerke stilllegen ...!!! Grafik U+ E
… bis spätestens 2038 will Deutschland sämtliche Kohlekraftwerke stilllegen …!!! Grafik U+ E

Mit den Braunkohlebetreibern RWE und Leag hat das Bundeswirtschaftsministerium feste Abschaltdaten und Entschädigungssummen ausgehandelt, die von der EU-Kommission allerdings noch geprüft werden müssen. Umwelt- und Energie-Report hat darüber bereits ausführlich berichtet, s. unten

Das Prüfverfahren werde ergebnisoffen geführt, hieß es bei der Kommission. Allerdings heißt es aus Brüssel auch : „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Kommission vorläufig der Auffassung, dass die deutsche Maßnahme zugunsten der genannten Betreiber von Braunkohlekraftwerken eine staatliche Beihilfe darstellen dürfte. Auch hat sie Zweifel an der Vereinbarkeit der Maßnahme mit den EU-Beihilfevorschriften.“ Die Kommission bezweifelt demnach vor allem die Angemessenheit der Entschädigungszahlungen

In der ersten Ausschreibung zur Reduzierung der Kohleverstromung hat das Kraftwerk Walsum 9 einen Zuschlag erhalten. Im Anschluss hat der Übertragungsnetzbetreiber Amprion untersucht, ob das Kraftwerk systemrelevant ist.

Die Bundesnetzagentur hat den Antrag von Amprion geprüft. Dabei zeigte sich, dass Alternativen zum Weiterbetrieb der Anlage bestehen könnten. Daraufhin forderte die Bundesnetzagentur Amprion auf, weitere Handlungsoptionen zu untersuchen.

Die von Amprion anschließend vorgelegten Netzberechnungen zeigen, dass Walsum 9 für den sicheren Betrieb des Übertragungsnetzes nicht erforderlich ist. Schaltmaßnahmen im Netz der Antragstellerin sind nach deren eigenen Berechnungen zur Entlastung der Leitungen in den kritischen Netzsituationen ausreichend. Walsum 9 ist daher für die Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems nicht erforderlich. Damit besteht kein sachlicher Grund, die endgültige Stilllegung der Anlage zu unterbinden.

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht:

EU-Bedenken bei Entschädigung entgangener Gewinne von RWE und LEAG