“Wir haben heute wichtige Weichen gestellt: Für eine heimische Landwirtschaft, die noch mehr für den Klima- und Umweltschutz leistet und im Wettbewerb bestehen kann“, erklärte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner am vergangenen Dienstag, 13. April, nachdem am selben Tag  vier Gesetze zur Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) ins Kabinett eingebracht und auch  beschlossen wurden. Wir berichten heute auch an andere Stelle aus Sicht der Bundesumweltministerin Svenja Schulze, darüber, s. unten.

"... die noch mehr für den Klima- und Umweltschutz leistet..." Julia Klöckner,   bild steffen kugler
“… die noch mehr für den Klima- und Umweltschutz leistet…” Julia Klöckner,  bild steffen kugler

Die heute vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwürfe sehen unter anderem folgende Regelungen vor:

Im Zentrum steht das GAP-Direktzahlungen-Gesetz mit Regelungen über die Direktzahlungen, die landwirtschaftliche Betriebsinhaber ab 2023 erhalten können.
Kernpunkt des Gesetzes ist die Verteilung der jährlichen 4,9 Milliarden Euro an EU-Mitteln auf die verschiedenen Direktzahlungen.

Umschichtung:

  • Ein Teil der finanziellen Mittel werden von den Direktzahlungen in die sogenannte zweite Säule umgeschichtet.
  • Die Länder erhalten mehr Geld für weitere Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft, die passgenau auf ihre unterschiedlichen Agrarstrukturen und natürlichen Gegebenheiten abgestimmt sind.
  • Ab 2023 werden 10 Prozent der Mittel aus der ersten Säule in die zweite Säule der GAP umgeschichtet.
  • Dieser Anteil steigt bis zum Ende der kommenden Förderperiode 2026 sukzessive auf 15 Prozent.
  • Die Mittel stehen dann zur Verfügung
    • für weitere Klima- und Umweltleistungen
    • für die Förderung des Ökologischen Landbaus
    • für mehr Tierwohl in den Ställen.

Aus Sicht von Bundesumweltministerin Svenja Schulze sind die Öko-Regelungen, über die 25 Prozent der Direktzahlungen ab 2023 eingesetzt werden, zentrales neues Instrument. Das entspricht mehr als eine Milliarden Euro pro Jahr. Dabei können Landwirtinnen und Landwirte aus einem Katalog von Umweltschutzmaßnahmen auswählen. Dazu zählt zum Beispiel ein Schutzgebietsbonus für ökologische Leistungen in Natura-2000-Gebieten. Weitere Ökoregelungen belohnen vielfältige Acker-Fruchtfolgen, blütenreiche Wiesen und Weiden oder den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel. Die Details dieser Regelungen sollen von Bundeslandwirtschaftsministerium und Bundesumweltministerium im Einvernehmen per Verordnung ausgearbeitet werden.

Deutlich mehr Geld gibt es auch für die Förderung des Ökolandbaus und die Finanzierung von Agrarumweltmaßnahmen und mehr Tierwohl über die sogenannte zweite Säule. Bislang werden sechs

„Deutlich mehr Geld gibt es auch für die Förderung des Ökolandbaus ...!" Bundesumweltministerium lange gekämpft haben. .!" Svenja Schulze, bild bmu
„Deutlich mehr Geld gibt es auch für die Förderung des Ökolandbaus …!” Bundesumweltministerium lange gekämpft haben. .!” Svenja Schulze, bild bmu

Prozent der Direktzahlungsmittel in die zweite Säule umgeschichtet – das sind rund 300 Millionen Euro. Ab 2022 werden dies acht Prozent sein, also rund 95 Millionen Euro zusätzlich. Damit geht das Bundeskabinett noch über die in der Agrarministerkonferenz der Bundesländer gefundene Einigung hinaus. Ab 2023 greift dann ein schrittweiser jährlicher Aufwuchs von zehn Prozent im Jahr 2023 bis hin zu 15 Prozent im Jahr 2026, auf den sich bereits die Agrarministerkonferenz verständigt hatte.

Als Grundbedingung (“Konditionalität”) für alle Zahlungen gelten künftig erweiterte Anforderungen: So müssen drei Prozent der Ackerflächen für Brachen oder Gehölzstreifen zur Verfügung gestellt werden. Dauergrünland muss erhalten werden und darf in Natura-2000-, Feucht- und Moorgebieten nicht umgewandelt oder gepflügt werden.

Wie gut die neuen Instrumente für den Umweltschutz wirken, soll schon 2024 vom Bundeskabinett evaluiert werden. Es besteht damit die Möglichkeit, noch während der nächsten Förderperiode weitere Reformschritte in der Agrarförderung vorzunehmen.

Das Gesetzespaket wird nun von Bundestag und Bundesrat beraten. Anschließend muss Deutschland noch in diesem Jahr seinen Umsetzungsplan der EU-Kommission zur Genehmigung vorlegen.

Lesen Sie dazu auch unseren heutigen Bericht: Agrarwirtschaft: “… es sind uns wichtige Fortschritte gelungen, für die wir lange gekämpft haben…!”