Aufgrund des Einstiegs in die Wasserstoffwirtschaft und des Hochlaufs von Elektromobilität und Wärmepumpen ist davon auszugehen, dass der Stromverbrauch in den kommenden Jahren steigen wird. Um das 65-Prozent-Ziel beim Ausbau der erneuerbaren Energien zu erreichen, müssen die Ausbaupfade für die Erneuerbaren angehoben werden – und zwar für Windenergie an Land auf eine Leistung von 90 GW (EEG: 71 GW) und für Solarenergie auf eine Leistung von 125 GW (EEG: 100 GW), hat der Verband Kommunaler Unternehmen am vergangenen Samstag, 24. April auch postuliert.  berichtet heute auch an anderer Stelle über die notwendigen Maßnahmen zum Erreichen der Klimaziele berichtet. (s. unten) Damit der Ausbau in diesem Umfang auch tatsächlich stattfinden kann, sind aus Sicht des VKU nun drei Hebel notwendig:

....dass der Stromverbrauch in den kommenden Jahren steigen wird. .....bild bmwi
….dass der Stromverbrauch in den kommenden Jahren steigen wird. …..bild bmwi

1. Abwärtsspirale bei Ausschreibungsmengen im EEG durchbrechen

Die Genehmigungen neuer Windkraftanlagen waren in den vergangenen Jahren so gering, dass die Ausschreibungen regelmäßig unterdeckt waren. Der Mechanismus, die Ausschreibungsmenge bei Unterdeckung zu kürzen, sorgt nun für eine weitere Abwärtsspirale beim Ausbau, besagt die Untersuchung  des VKU.  Denn wenige Genehmigungen sorgen für wenig Beteiligung an Ausschreibungen, die anschließende Kürzung der Volumina sorgt für eine Verunsicherung der Branche und damit für noch weniger Beteiligung. Der VKU plädiert daher dafür, diesen Mechanismus schnell aus dem EEG zu entfernen und stattdessen die Hindernisse bei Flächenausweisung und Genehmigung für Windkraftanlagen zu überwinden. Die jüngste Einigung zwischen den Regierungsfraktionen bringt zwar etwas Linderung der akuten Schwierigkeiten, verschiebt aber die wesentlichen Fragen in die nächste Legislaturperiode.

2. Genehmigungsprobleme bei Windenergie anpacken

Der VKU weist nun noch einmal darauf hin, dass sich Planungsträger, Genehmigungsbehörden und Projektierer mit unklaren rechtlichen Vorgaben konfrontiert sehen. Dadurch sind Flächenausweisungen und Genehmigungen, wenn sie denn erfolgen, juristisch leichter angreifbar. …Hinsichtlich des Repowerings bestehender Anlagen braucht es zudem die rechtliche Klarstellung, dass der Ausgangspunkt für die Genehmigung die tatsächliche Situation vor Ort ist. Gemeinsam mit anderen Energieverbänden appelliert der VKU an Bund und Länder, konstruktiv an der Standardisierung der Artenschutzprüfung von Windenergievorhaben zu arbeiten. Der VKU begrüßt gemeinsam mit anderen Verbänden dass der Staatssekretär im Bundesumweltministerium als einen möglichen Weg jüngst eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes mit bundeseinheitlichen Standards für den Artenschutz im Zusammenhang mit Windkraftgenehmigungen vorgeschlagen hat.

...gesunkene Vergütungssätze und Gebotshöchstwerte bei Solarenergie,... ..; Solarpark nahe Bonn, Bild U + E
…gesunkene Vergütungssätze und Gebotshöchstwerte bei Solarenergie,… ..; Solarpark nahe Bonn, Bild U + E
  1. Weitere Säulen des Erneuerbare-Energien-Ausbaus nicht vernachlässigen

Die in den letzten Jahren drastisch gesunkenen Vergütungssätze und Gebotshöchstwerte bei Solarenergie, Geothermie und Biomasse haben den Ausbau der regenerativen Stromerzeugung enorm geschwächt. Teile des Projektierungsgeschäfts wurden weitgehend eingestellt, etwa die Dachpacht für den Betrieb von Solaranlagen. Um die Energiewende in die Städte zu bringen, muss es für jeden Gebäudebesitzer attraktiv sein, Solarstrom zu erzeugen oder sein Dach zu diesem Zweck zu verpachten.

Auch die durch das EEG 2021 geschaffenen Verbesserungen für die Biomasse können bei Weitem nicht ihre volle Wirksamkeit entfalten, da eine wesentliche Hürde geblieben ist: Biomasseanlagen mit einer Leistung von mehr als 20 MW ist eine Teilnahme an den Ausschreibungen verwehrt. Dadurch sind Betreiber fossil befeuerter Kraftwerke daran gehindert, diese auf Biomasse umzustellen. Auch die Errichtung großer Holzhackschnitzelheizkraftwerke scheitert an dieser Hürde.

Darüber hinaus sollte Energie aus der Verwertung fossiler Abfälle und aus Abwärme den erneuerbaren Energien gleichgestellt werden, denn sie ist treibhausgasneutral und klimafreundlich. Diese Gleichstellung kann in der geplanten EEG-Verordnung zum „Grünen Wasserstoff“, aber auch in anderen Teilen des Energiewirtschaftsrechts wie beispielsweise bei der Umsetzung der EE-Richtlinie im Verkehr (Treibhausgasminderungsquote) umgesetzt werden.