Das zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat am vergangenen Donnerstag, 1. April,  den Widerspruch der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Weiterbau der Ostsee-Pipeline Nord-Stream 2 in der deutschen ‚Ausschließlichen Wirtschaftszone‘ (AWZ) zurückgewiesen, berichtete die DUH am selben Tag.

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“..Das BSH verschließt die Augen vor dem Offensichtlichen …” Sascha Müller-Kraenner bild steffen kugler

Die DUH kritisiert diese Entscheidung scharf und kündigt an, dagegen vor Gericht zu ziehen. Das BSH hat nach Überzeugung der DUH bei der Genehmigung des Weiterbaus Naturschutz- und Klimaaspekte nicht ausreichend geprüft beziehungsweise ignoriert. So wurde aus DUH Sicht  bei der Genehmigung weder die Vereinbarkeit der Klimaziele überprüft noch die extrem klimaschädlichen Methan-Emissionen aus Förderung, Verarbeitung und Transport des Erdgases untersucht.

„Das BSH verschließt die Augen vor dem Offensichtlichen: Nord-Stream 2 ist ein gefährliches Projekt für die Klimaziele“, kommentierte Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH die neue Lage. Und er forderte: „Deshalb muss selbstverständlich bei jedem Genehmigungsschritt die Klimawirkung aus dem Betrieb der Pipeline berücksichtigt werden. Mit 100 Millionen Tonnen CO2 im Jahr ist die Pipeline das größte fossile Projekt in Europa und völlig aus der Zeit gefallen!“

Aus der Ablehnung des DUH-Widerspruchs gegen den Weiterbau werde  deutlich, dass sich das BSH mit den Klimaschutzargumenten nicht ernsthaft auseinandersetze. Dies gelte  auch für wichtige Naturschutzargumente: So solle die Pipeline ohne Rücksicht auf die Vogelrastzeit im wichtigen Vogelschutzgebiet Pommersche Bucht erlaubt werden. „Das BSH zeigt erneut, dass es den Weg für den Bau von Nord-Stream 2 unbedingt freimachen möchte“, lautet das Fazitz  von Müller-Kraenner.  Und dies sei  umso erstaunlicher, weil die Arbeiten im dänischen Abschnitt lange nicht abgeschlossen sind und die Nord Stream 2 offenbar nicht in der Lage sei, die Arbeiten in deutschen Gewässern kurzfristig aufzunehmen.“

Die DUH hatte am 15. Januar 2021 Widerspruch gegen den Weiterbau von Nord Stream 2 in der deutschen AZW eingelegt, ebenso wie der Nabu. Umwelt- und Energie-Report hatte immer wieder berichtet, s. unten! Dieser Widerspruch hatte zur Folge, dass ein Weiterbau der Pipeline in diesem Abschnitt nicht möglich war. Die DUH kündigte jetzt an sie werde  eine Klage einreichen, „…die wiederum aufschiebende Wirkung hat und damit bis zur richterlichen Entscheidung einen Weiterbau der Pipeline unmöglich macht!“

Um eine Überprüfung der Bau- und Betriebsgenehmigung von Nord-Stream 2 mit Blick auf Klimaziele zu erreichen, hat die DUH darüber hinaus in einem weiteren Verfahren bereits im Juli 2020 Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald eingereicht.

Lesen Sie dazu: DUH: Beispiele für die Dunkelarbeit bei Nord-Stream 2

und auch:

Nord-Stream 2: Bundesamt für Seeschiffahrt zu schweren Vorwürfen der Deutschen Umwelthilfe