Das Bundesverfassungsgericht hat gestern, Donnerstag 29. April, geurteilt, dass das im Jahr 2019 verabschiedete Klimaschutzgesetz zu kurz greife und den Gesetzgeber dazu verpflichtet, bis Ende kommenden Jahres die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln. Umwelt- und Energie-Report berichtet heute auch an anderer Stelle ausführlich darüber, s. unten.

"... eine mögliche Chance für eine vorausschauendere, langfristiger ausgerichtete Energiepolitik ....!"  Kerstin Andreae
“… eine mögliche Chance für eine vorausschauendere, langfristiger ausgerichtete Energiepolitik ….!” Kerstin Andreae

Für den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zieht deren Vorsitzende, Kerstin Andreae, daraus zunächst den Schluss: „Die Energiewirtschaft braucht für eine entschlossene Transformation zur Klimaneutralität 2050 verlässliche Planungs- und Investitionsbedingungen, die die Erreichung dieses Ziels ermöglichen“ Und sie sieht im Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine mögliche Chance für eine vorausschauendere, langfristiger ausgerichtete Energiepolitik im Sinne des Pariser Abkommens – für den Ausbau der Erneuerbaren Energien, den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft sowie eine klimaneutrale Mobilität und Wärmeversorgung.

Klar ist für sie auf jeden Fall: „Je schneller wir schon heute hierfür die richtigen Weichen stellen, desto weniger Last nehmen wir mit auf die Strecke von 2030 bis 2050. Die Politik muss hierzu notwendige Impulse setzen, zum Beispiel durch eine möglichst baldige Erhöhung der Ausbaupfade für Windenergie und Fotovoltaik und eine Reform des Abgaben- und Umlagensystems zur Entlastung der Stromverbraucher. Bei allen notwendigen Entscheidungen muss die Versorgungssicherheit immer mitgedacht werden“, fordert die BDEW- Vorsitzende.

Und Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU),

"... Können uns die  Aufschieberitis nicht mehr leisten ..  !"  Ingbert Liebing foto vku
“… Können uns die  Aufschieberitis nicht mehr leisten .. !” Ingbert Liebing foto vku

bilanziert nach  dem „Klima-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts stakkatohaft: „Können uns die  Aufschieberitis nicht mehr leisten.“

Und er sieht, dass „…die Verfassungsrichter den Ball an die Politik spielen.“ Auch  er fordert, wie Kerstin Andreae, das Urteil erhöhe den Druck, für den Klimaschutz langfristig klare und verlässlichere Rahmenbedingungen zu schaffen. Besonders deutlich wird: Klimaschutz heute sichert Generationengerechtigkeit der Zukunft. Deswegen brauchen wir den Mut, die Lösung für Probleme jetzt schon anzupacken. Wir können uns Abwarten und Aufschieben nicht mehr leisten.“

Ob Ausbau der Strom- und Wärmenetze oder erneuerbaren Energien, alternativ-angetriebene Fahrzeugflotten oder Wasserstoff im Klärwerk oder aus der Abfallverbrennung: kommunale Unternehmen leisteten schon heute vielfältige Beiträge zum Klimaschutz, „…dafür brauchen sie aber verlässliche Rahmenbedingungen von der Politik – wie sie die Karlsruher Richter heute in aller Deutlichkeit eingefordert haben“, bilanziert Liebing ganz deutlich.

Lesen Sie dazu auch unseren heutigen Bericht: ” … es gibt uns Rückenwind für die schwierigen Aufgaben, die vor uns stehen…!”