Zentrales Thema war während der Regierungspressekonferenz am vergangenen Freitag, 30. April, in Berlin das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz, das am Tag zuvor, also am Donnerstag, 29. April, wie eine Bombe in Berlin eingeschlagen hatte. Wir haben gestern, Dienstag, 04. Mai, bereits darüber berichtet und angekündigt, dass wir heute unseren Bericht fortsetzen werden, weil das so ein zentrales, brisant wichtiges Thema ist. Das bestätigte auch Nikolai Fichtner, Sprecher von Bundesumweltministerin Svenja Schulze, gleich und erklärte nach einer Frage einer Journalistenkollegin:

" ...dass es auch sein Ziel ist, alle Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts zu erfüllen...!"  Bundesumweltministerin Svenja Schulze Svenja Schulze hier mit Peter Altmaier , bild Sandra Stein , bundesrg
” …dass es auch sein Ziel ist, alle Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts zu erfüllen…!” Bundesumweltministerin Svenja Schulze Svenja Schulze hier mit Peter Altmaier , bild Sandra Stein , bundesrg

Fichtner: „Ich möchte auch für die Bundesumweltministerin sagen: Das war ein wegweisendes Urteil, das noch sehr segensreich für den Umwelt- und Klimaschutz und die Rechte junger und künftiger Generationen wirken wird.“ Und dann erläuterte er sogleich warum das Urteil so segensreich wirkt…

Fichtner: „Für die aktuelle Debatte ziehen wir daraus drei Lehren. Erstens. Das Klimaschutzgesetz wird als Instrument voll bestätigt. Der Mechanismus der jährlichen Einsparziele für alle Sektoren ist eine große Errungenschaft, die wir mit diesem Gesetz dieser Regierung erreicht haben, und auch international bislang beispielhaft, wie der UN-Generalsekretär neulich auch festgestellt hat. Dieses Gesetz beziehungsweise dieser Mechanismus wurde gestern auch nicht gekippt, im Gegenteil. Das Bundesverfassungsgericht möchte sogar noch mehr von diesen Mechanismus.

Punkt zwei: Das Verfassungsgericht hat moniert, dass die Vorgaben für die Zeit nach 2030 fehlen, die einen geeigneten Übergang zur Klimaneutralität sicherstellen. Das sind Vorgaben, die wir uns im BMU auch sowieso gewünscht hätten. Deswegen begrüßen wir, dass das jetzt kommen wird.

Drittens. Das Verfassungsgericht gibt wichtige Hinweise und Leitlinien dafür, dass die Anstrengungen für den Klimaschutz gerecht zwischen den Generationen aufgeteilt werden müssen. Die jetzige Generation darf den Klimaschutz nicht auf die lange Bank schieben. Es darf nicht sein, dass künftige

"..Die jetzige Generation darf den Klimaschutz nicht auf die lange Bank schieben.."; Svenja Schulze bild bmu
“..Die jetzige Generation darf den Klimaschutz nicht auf die lange Bank schieben..”; Svenja Schulze  während einer Regierungspressekonferenz bild bmu

Generationen überfordert werden, weil jetzige nicht genug tun. Das ist auch unsere Position, und darum haben wir uns auch erfolgreich auf EU-Ebene dafür eingesetzt, dass die Klimaziele schon in den Zwanzigerjahren angehoben werden, genau deshalb, um die Last für die Zeit nach 2030 zu vermindern!“

Und dann stellt er die Frage: „Was folgt jetzt daraus? Herr Seibert ( Regierungssprecher Steffen Seibert, d. Redakt.)hat es eben angesprochen: Wir sehen uns für diese Legislaturperiode in der Verantwortung, auf dieses Urteil zu reagieren und zu verhandeln. Wir als BMU sind innerhalb der Bundesregierung federführend, was dieses Gesetz angeht. Darum werde ich Ihnen heute zwar keinen Zeitplan nennen, aber ich kann sagen, dass wir derzeit dabei sind, einen Gesetzentwurf für ein überarbeitetes Klimaschutzgesetz zu erarbeiten. Die Bundesumweltministerin wird ihn sehr kurzfristig vorlegen, und zwar mit dem Ziel, dass das überarbeitete Gesetz noch in dieser Legislaturperiode im Gesetzblatt landet!“

Ein Journalistenkollege wollte dann, nach dieser umfassenden Aussage von Nikolai Fichtner, von Regierungssprecher Steffen Seibert, wissen

„ Herr Seibert, schließen Sie sich der Einschätzung von Herrn Altmaier, der Bundesregierung, an, dass es im Prinzip noch ein Zeitfenster von etwa drei Wochen ist, in dem man einen neuen Gesetzentwurf dazu vorlegen kann?“

Seibert erklärte dazu nur : „Auch der Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier habe ja seine Bereitschaft erklärt. Weitere zeitliche Vorhersagen könne er aber  hier nicht machen.

Eine Journalistenkollegin wollte dann noch wissen: „Ich hätte ganz gern das Wirtschaftsministerium gefragt, was denn die Konsequenzen aus Sicht des Wirtschaftsministers sind. Wird die EEG-Novelle zum Beispiel jetzt dahingehend angepasst, dass man auch Ziele für die Zeit von 2022 bis 2030 noch in dieser Legislaturperiode verabschieden möchte?

Susanne Ungrad , Sprecherin von Wirtschaftsminister Peter Altmaier bestättigte daraufhin: „Ich kann mich dem nur anschließen, was gesagt worden ist. Minister Altmaier hat ja schon klar zum Ausdruck gebracht, dass es auch sein Ziel ist, alle Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts zu erfüllen. Er ist dazu auch im Gespräch mit den verschiedenen Regierungsmitgliedern, wie es ja schon angekündigt worden ist.

Zu Ihrer Frage nach der EEG-Novelle: Es gibt ja europaweite Vorgaben, Ziele, die erhöht worden sind. Im Rahmen dessen gibt es Überlegungen, im Rahmen des EEG noch weitere Festlegungen zu treffen. Dazu kann ich aber noch nichts Genaues sagen. Dazu sind wir noch in Gesprächen.

Gleich folgte die Zusatzfrage: „Wenn ich kurz nachfragen darf: Wenn man die Ziele noch in dieser Legislaturperiode verschärfen würde, würde aber dieser Punkt dazu gehören?“

Susanne Ungrad erläuterte: „Wir sind in Gesprächen dazu, was man alles im Rahmen dessen umsetzen kann, was das Bundesverfassungsgericht fordert!“