Das Bundeskabinett hat am vergangenen Mittwoch, 12. Mai,  die Ladesäulenverordnung novelliert und auf den parlamentarischen Weg gebracht. Die neuen Regelungen sollen das Bezahlen an öffentlich zugänglichen Ladesäulen einfacher und nutzerfreundlicher gestalten.

Bezahlen einfach und unkompliziert gestalten!!!  E-Ladesäulen im Parkhaus
Bezahlen einfach und unkompliziert gestalten!!! E-Ladesäulen im Parkhaus

„Damit die E-Mobilität sich auf breiter Front durchsetzt, müssen wir nicht nur die Autos fördern, sondern auch das Laden und Bezahlen einfach und unkompliziert gestalten“, betonte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier  und bestätigte damit noch mal was von vielen Seiten zuvor als Mangel kritisiert wurde: Die unbefriedigenden Zustände an den Ladesäulen.

Nun soll es möglich werden, dass künftig an öffentlich zugänglichen Ladesäulen einfach und schnell mit gängiger Kredit- und Debitkarte, auch ohne Smartphone, die Kreditkarte ist dann überall einsetzbar, bezahlt werden kann. Das ist das Ziel.“

Die Änderung der Ladesäulenverordnung sieht vor, dass Ladesäulenbetreiber beim Ad-hoc-Laden künftig mindestens eine kontaktlose Zahlung mittels gängiger Debit- und Kreditkarte als Mindeststandard anbieten müssen.
Die Regelung zum einheitlichen Bezahlsystem gilt für alle Ladesäulen, die ab dem 1. Juli 2023 erstmalig in Betrieb genommen werden. Bestehende Ladesäulen müssen nicht nachgerüstet werden. Ein Fehler?!!!- Dennoch: Der Änderungsentwurf wurde von der Europäischen Kommission notifiziert. Nach Abschluss des Notifizierungsverfahrens wird sich als nächstes der Bundesrat mit den geplanten Änderungen befassen.