Das Bundesverfassungsgericht hat mit  seinem Urteil zum Klimaschutzgesetz am vergangenen Donnerstag, 29. April, die gesamte politische Szene, die sich quasi bereits im Vorwahlkampf zur Bundestagswahl im September befindet, in erhebliche Wallung versetzt. Regierungssprecher Steffen Seibert kündigte bereits einen Tag später an die Bundesregierung wolle  alles daran setzen, noch in dieser Legislaturperiode eine zügige entsprechende Anpassung des Klimaschutzgesetzes zu erreichen. Steffen Seibert sprach von einem wegweisenden Urteil. Der neue Bundestag wird am 26. September gewählt.

"Wirksames Klimaschutzgesetz zum Schutz künftiger Generationen..."; Britta Hasselmann, bild bdtg
“Wirksames Klimaschutzgesetz zum Schutz künftiger Generationen…”; Britta Hasselmann, bild bdtg

Die Grüne Bundestagsfraktion hat bereits am Tage des Bekanntwerdens des Verfassungsgerichts-Urteils eine Aktuelle Stunde mit dem Titel „Bundesverfassungsgerichtsurteil umsetzen – Wirksames Klimaschutzgesetz schaffen, Rechte zukünftiger Generationen erhalten ” beantragt.

Umwelt- und Energie-Report hatte bereits umfassend über das, was der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden hatte, berichtet, s. unten.  Kernpunkt ist: „…dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (Klimaschutzgesetz <KSG>) über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen „…insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen.“

Britta Haßelmann, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin: der Grünen im Bundestag begrüßte die historische Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und betonte es bestätige im Kern die Auffassung, die die Grüne Bundestagsfraktion im Verfahren vertreten habe. Britta Haßelmann: „Mit seinem Urteil stellt das Bundesverfassungsgericht klar: ambitionierte Klimaschutzpolitik ist aktive Freiheitspolitik!“

Und weiter urteilt die Grünen – Sprecherin Union und SPD hätten  mit ihrer Mehrheit im Bundestag beim Klimaschutz die verfassungsrechtlichen Maßstäbe verfehlt. Das Gericht stelle fest, dass die grundrechtlichen Schutzpflichten und das verfassungsrechtliche Gebot, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen, mehr erforderten als vage gesetzliche Ankündigungen künftiger Ziele. Die Politik des Aussitzens und Abwartens von Union und SPD bedrohe so die Freiheitsrechte künftiger Generationen.

Und sie prophezeite der Gesetzgeber „…wird daher in der nächsten Legislaturperiode als erste und zentrale Aufgabe den verfassungsrechtlichen Auftrag erfüllen müssen, auch zum Schutz künftiger Generationen eine umfassende, wirksame und wohlbegründete gesetzliche Gesamtplanung zum Klimaschutz festzulegen.“

Britta  Haßelmann hat sicher als sie  nächste Ankündigung formulierte sicher auch vor allem an sich selbst und ihre eigene Partei denken müssen und im Stillen  vielleicht auch appelliert, denn die wird nach bisherigen Umfragen eine maßgebliche Rolle in der nächsten Bundesregierung spielen können. Sie fordert nämlich: „ Die nächste Bundesregierung muss Maßnahmen auf den Weg bringen, damit Deutschland auf den 1,5 Grad Pfad kommt, um die Freiheit zukünftiger Generationen zu bewahren.“

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: “…es gibt uns Rückenwindfür die schwierigen Aufgaben, die vor uns stehen …!”