„Nach monatelangem Stillstand haben die Regierungsfraktionen Ende April ihr Versprechen von Dezember 2020 eingelöst und erste Regelungen die die Windbranche betreffen im EEG 2021 angepasst“,  erklärte am vergangenen Mittwoch, 05.Mai, Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie (BWE).

"....„Es ist gut, dass die Bundesregierung nun offensichtliche Fehler im EEG 2021 korrigiert...! "....!" Hermann Albers überbringt seine Botschaften immer mit einem Lächeln
“….„Es ist gut, dass die Bundesregierung nun offensichtliche Fehler im EEG 2021 korrigiert…! “….!” Hermann Albers überbringt seine Botschaften immer mit einem Lächeln

Und dies tat Albers, obwohl bekannt wurde, dass die Bundesumweltministerin  Svenja Schulze, in der kommenden Woche ein neues Klimaschutzgesetz vorlegen wird. Grund dafür: Das gerade bekannt gewordene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum geltenden Klimaschutzgesetz.

Der BWE- Präsident beabsichtigt  mit seinem Statement zunächst klarzustellen welche fehlerhaften Punkte im EEG bereits ausgebessert wurden und wo weiter dringender Handlungsbedarf besteht.

„Es ist gut, dass die Bundesregierung nun offensichtliche Fehler im EEG 2021 korrigiert, die sich noch kurz vor der Verabschiedung ins EEG 2021 eingeschlichen hatten. Zusätzlich werden erste Ankündigungen aus dem Entschließungsantrag angepackt, den die Koalition begleitend zum EEG 2021 im Dezember beschlossen hatte. Dazu zählen Anpassungen in der Ausschreibungssystematik, erste Erhöhungen beim Ausschreibungsvolumen in 2022, veränderte Regelungen zur Nachholung nicht bezuschlagter Volumina aber auch die vorgesehene Berichtspflicht zum Thema Flugnavigation!“

Insgesamt seien die Gesetzesänderungen allerdings unzureichend, stellt Albers auch fest. Sie berücksichtigten den in der vergangenen Woche erteilten Auftrag des Bundesverfassungsgerichts noch nicht. Hier brauche es noch weitere Korrekturen im parlamentarischen Verfahren, unterstrich Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie.

„Ohne ausreichende Genehmigungen fehlen Projekte zur Umsetzung der Ziele der Bundesregierung“, bilanziert der BWE- Präsident. Und er fordert: „ Der klare Auftrag aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz muss noch in der laufenden Legislatur umgesetzt werden. Wir erwarten, dass der Bundestag dafür noch aktiv wird und in diesem Zusammenhang unter anderem konkrete Beschlüsse zur Erleichterung des Repowering auf den Weg bringt.“ Auch dafür lägen dieVorschläge  des BWE  vor, erinnerte  Albers.