„Die gestern, Mittwoch, 12. Mai, vom Bundeskabinett verabschiedete Überarbeitung des Klimaschutzgesetzes ist eine rasant schnelle Reaktion auf die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG)“, urteilt der Vorsitzende der Geschäftsführung der Deutschen Energie-Agentur (dena), Andreas Kuhlmann.

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“….eine Vielzahl von Chancen und Perspektiven…!”  Andreas Kuhlmann, bild dena

Sie ist aus seiner Sicht  überdies der Schlusspunkt einer Legislaturperiode, in der klimapolitisch viel auf den Weg gebracht wurde. Das Ergebnis dieser vier Jahre übertreffe einige Erwartungen, die mit Blick auf die Wahlergebnisse im Herbst 2017 zu vermuten waren. Kuhlmann konstatiert in seiner ersten Stellungnahme zum Kabinettsbeschluss : „Gleichzeitig ist die Diskrepanz zwischen politisch festgehaltenen Zielen und den zur Umsetzung erforderlichen Maßnahmen und Plänen so offenkundig wie nie zuvor!“

Kuhlmann hält auch noch einmal fest die Novelle des Klimaschutzgesetzes sei  ein Versprechen an die verschiedenen Generationen, die Lasten des Klimaschutzes intertemporal zu verteilen. So habe  es das BVerfG eingefordert. „Wenn es gelingt, wird Deutschland ein Zukunftsstandort mit einer florierenden Wirtschaft, vielfältigen neuen Jobs und einem nachhaltigen Wachstum sein. Die Chancen dafür sind da!“ Aber dann kommt auch bei Kuhlmann das große Aber: „ Aber die Novelle muss auch ein Versprechen an all die Wirtschaftsakteure und gesellschaftlichen Gruppen sein, den Rahmen für die erforderlichen Instrumente, Investitionen und Veränderungen auch zur Verfügung zu stellen. Es ist ein Versprechen auf große Mengen erneuerbaren Stroms wie auch klimaneutralen Wasserstoffs, vor allem auch auf dringliche Investitionen in neue Technologien. Wir benötigen diese; sie sind aber zu mehr als der Hälfte heute noch nicht vorhanden oder marktgängig. Gerade Investitionen in Innovationen und Forschung, in neue Technologien, können die Brücke zwischen nationalen Erfordernissen und globaler Verantwortung sein.“

Und Andreas Kuhlmann kommt zu dem Schluß: „Dieser höchstmögliche Anspruch an die nationale Klimaneutralität enthält eine Vielzahl von Chancen und Perspektiven. Aber er enthält auch Risiken. Er muss eingebunden werden in eine viel stärker klimapolitisch ausgerichtete Handelspolitik, denn nur global kann dieser Beitrag erfolgreich die Grundrechte der Menschen in Deutschland sichern. Das BVerfG weist in seinem Beschluss auch auf den transformativen Charakter der Herausforderung hin!“

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