Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz bestätigt nach Überzeugung der Deutschen Umwelthilfe (DUH), dass eine Überprüfung des Pipeline-Projekts Nord-Stream 2 notwendig ist. Das erklärte die DUH am vergangenen Montag, 10. Mai  und gab zugleich bekannt, dass sie eine bereits eingereichte Klage gegen das Projekt mit den neuen bundesgerichtlichen Forderungen verschärft hat.

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“… unvereinbar mit dem 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens ..!“ Sascha Müller-Kraenner bild steffen kugler .

Aus Sicht der DUH ist es unvereinbar mit dem 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens –die Nutzung von Erdgas auszuweiten – und zwar nicht erst in Zukunft, sondern auch und gerade schon heute. Das bisher vollständige Ausblenden der mit dem Betrieb der Pipeline verbundenen Methan- und CO2-Emissionen konterkariert aus Sicht des Verbandes  die globale Dimension und Generationengerechtigkeit des Klimaschutzgebots aus Art. 20a des Grundgesetzes.

Die DUH verweist auch noch einmal darauf, dass Nord Stream 2 mit jährlich etwa 100 Millionen Tonnen CO2 darüber hinaus das größte fossile Vorhaben in Europa ist  und ganz  offensichtlich der Einhaltung von Klimazielen widerspricht. Wie eingangs berichtet hat die DUH am vergangenen Montag, 10. Mai, deshalb  ihre laufende Klage beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald gegen das zuständige Bergamt Stralsund entsprechend ergänzt. In seinem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht aus Sicht der DUH deutlich gemacht, dass aus Artikel 20a des Grundgesetzes ein Klimaschutzgebot folgt, das alle staatliche Gewalt bindet, also auch Verwaltung und Rechtsprechung. „Dies muss auch im laufenden Verfahren der DUH gegen das Bergamt Stralsund berücksichtigt werden“, fordert die Umwelthilfe.

„Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts darf es kein ‚weiter so‘ geben“, fordert Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „erst recht nicht bei Nord Stream 2, dem größten fossilen Projekt Europas.“ Wird Nord-Stream 2 gebaut und in Betrieb genommen, würde das verbleibende CO2-Budget Deutschlands noch schneller aufgezehrt. Das Verfassungsgericht fordere aber genau das Gegenteil: CO2-Emissionen müssten danach  schnell reduziert werden, um die Freiheit und die Grundrechte der jungen Generation zu schützen. „Ein dauerhafter Baustopp und eine Absage von Nord Stream 2 ist deshalb dringend geboten“, fordert der DUH- Spitzenmann.

Zur Erläuterung: Die Klage der DUH gegen das Bergamt Stralsund richtet sich auf Überprüfung der ursprünglichen Bau- und Betriebsgenehmigung der Pipeline aus 2018. Die DUH fordert in ihrer Klage die Überprüfung der Genehmigung auf Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse zu den extrem

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“… die Mitglieder der Bundesregierung müssen ihren Worten Taten folgen lassen … “; Constantin Zerger, bild duh

klimaschädlichen Methan-Emissionen aus Förderung, Verarbeitung und Transport von Erdgas. Diese wurde bisher aus Sicht des Verbandes vollständig unterlassen. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verleihe der Klage der DUH nun Nachdruck.

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH fordert ergänzend: „Statt Sonntagsreden über neue Klimaziele zu halten, müssen die Mitglieder der Bundesregierung ihren Worten Taten folgen lassen.“ Die Mega-Pipeline ohne jedwede Überprüfung ihrer Wirkung auf die Klimaziele weiterbauen und betreiben zu wollen, entlarve die zahlreichen Vorschläge aus der Regierungskoalition zu Klimaschutz als hohle Phrasen.“