Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ergreift weitere rechtliche Schritte gegen einen überraschend genehmigten Weiterbau von Nord-Stream 2, wie der Verband am vergangenen Montag, 17. Mai, bekannt gab. Umwelt- und Energie-Report  hat gestern, Dienstag 18. Mai, ausführlich über die die Genehmigung des Bundesamtes für Seeschifffahrt (BSH) berichtet, s. unten

"... werden wir vor Gericht ziehen, um einen weiteren Baustopp zu erwirken.“  ... “;  Constantin Zerger, bild duh
“… werden wir vor Gericht ziehen, um einen weiteren Baustopp zu erwirken … “; Constantin Zerger, bild duh

Das dem Bundesverkehrsministerium direkt unterstellte BSH hatte am Montag den Sofortvollzug für den Weiterbau der Mega-Erdgaspipeline in deutschen Gewässern angeordnet. Mit der Anordnung wird die aufschiebende Wirkung der Klage der DUH gegen den Weiterbau zunächst aufgehoben. Der Umweltschutzverband kritisiert nun die überraschende Anordnung des BSH und kündigt weitere rechtliche Schritte an, um die aufschiebende Wirkung der eigenen Klage wiederherzustellen und die Bauarbeiten weiterhin zu stoppen.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, kritisiert: „Gegen jede klimapolitische Vernunft hat das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie den Weiterbau des größten fossilen Projekts Europas ermöglicht. Dieser Beschluss des Bundesamtes verstößt außerdem gegen Geist und Wortlaut des historischen Klimaschutzurteils des Bundesverfassungsgerichtes. Es ist völlig offensichtlich, dass Bau und Betrieb von Nord-Stream 2 nicht mit den Klimazielen vereinbar sind. Eine Neubewertung des fossilen Mega-Projektes Nord-Stream 2 im Lichte des Verfassungsgerichtsurteiles wurde nicht vorgenommen, ist aber dringend erforderlich. Wir werden nun beim Verwaltungsgericht Hamburg beantragen, dass die aufschiebende Wirkung unserer Klage wiederhergestellt wird. Wir werden alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um den Weiterbau dieses fossilen Mega-Projekts zu stoppen.“

Die DUH bemängelt darüber hinaus, dass das Vorgehen des BSH auch in diesem Verfahrensschritt wieder extrem intransparent sei.

Und Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH klagt:Obwohl wir mit unserer Klage gegen den Weiterbau der Pipeline direkte Verfahrensbeteiligte sind, hat uns das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie bisher nicht die vollständige Begründung für die Anordnung des Sofortvollzugs zur Kenntnis gegeben. Den eigentlichen Bescheid haben wir erst auf Nachfrage erhalten. Erstaunlich ist auch der zeitliche Ablauf: Erst am Freitag hat die Nord Stream 2 AG den Antrag auf Sofortvollzug vervollständigt – und gleich früh am … Montag erfolgt die Anordnung durch das Bundesamt. Da die Genehmigung des Weiterbaus ganz offensichtlich rechtswidrig ist, werden wir vor Gericht ziehen, um einen weiteren Baustopp zu erwirken.“

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Nord-Stream 2 weiterbauen: ” Nach sorgfältiger Abwägung aller zu berücksichtigenden Interessen…!!!”