Die Rückgabe alter oder defekter Elektrogeräte wird nun vereinfacht: Nach dem Bundestag hat am vergangenen Freitag, 7. Mai,  auch der Bundesrat ein entsprechendes Gesetz gebilligt. Dessen Ziel ist es, das Netz an Rückgabestellen auszuweiten, um die Sammelquote von Elektroschrott, aber auch wiederverwendbaren Geräten zu erhöhen.

Bundesrat: Rückgabe alter oder defekter Elektrogeräte wird nun vereinfacht...
Bundesrat: Rückgabe alter oder defekter Elektrogeräte wird nun vereinfacht….. , bild Frank Bräuer, brt

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) übt dagegen  scharfe Kritik an der beschlossenen Novelle des Elektrogesetzes, das Anfang 2022 in Kraft tritt. Das Gesetz verhindert aus Sicht der DUH  weder den zunehmenden Wegwerfcharakter vieler Elektrogeräte, „…noch ist es geeignet, um das EU-Sammelziel für Elektroschrott von 65 Prozent zu erreichen“, kritisiert die DUH. ( Wir berichten heute an anderer Stelle über die Kritik der DUH, s. unten)

Bundesrat und Bundestag verweisen dagegen darauf nun werde auch  unter anderem der Lebensmittelhandel in die Rücknahmepflicht einbezogen: Verbraucherinnen und Verbraucher könnten künftig Altgeräte in Geschäfte zurückbringen, die mehr als 800 qm Verkaufsfläche aufweisen und mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten.

Für Hersteller gelten demnach verschärfte Abholpflichten: Sie dürfen nur noch kleinere Sammelcontainer auf Wertstoffhöfen aufstellen, damit möglichst wenig Altgeräte beim Sammeln und Abholen zerstört werden, sondern für eine Wiederverwendung in Betracht kommen. Außerdem sieht das Gesetz neue Informationspflichten vor. Betroffen sind etwa 25000 Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels. Die neuen Regeln sollen am 1. Januar 2022 in Kraft treten und nach 5 Jahren evaluiert werden.

Grundlage für das Gesetz ist die europäische WWE-Richtlinie für Elektro- und Elektronikgeräte-Abfall. Sie schreibt ab dem Jahr 2019 eine Sammelquote von mindestens 65 Prozent vor. Mit einer Quote von 43,1 Prozent für das Jahr 2018 liegt Deutschland aber  noch weit unter der vorgegebenen europäischen Zielmarke, heißt es in der Gesetzesbegründung – daher bestehe Handlungsbedarf. Zudem stagnierten die Mengen an Altgeräten, bei denen eine Wiederverwendung möglich ist, seit Jahren auf einem niedrigen Niveau. Im Sinne der Abfallhierarchie und des Ressourcenschutzes sei eine längere Lebensdauer von Elektro- und Elektronikgeräten jedoch unabdingbar.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet, anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit der Handel sich auf die neue Lage  einstellen kann, tritt es  dann am 1. Januar 2022 in Kraft.