Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag, 28. Mai, der neuen Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft –  nur unter der Bedingung von mehr als 200 Einzeländerungen zugestimmt. Erst wenn die Bundesregierung diese vollständig umsetzt, kann sie die über 550 Seiten starke Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz in Kraft setzen.

"...nur unter der Bedingung von mehr als 200 Einzeländerungen zugestimmt." Bundesrat , hier Dietmar Woidke
“…nur unter der Bedingung von mehr als 200 Einzeländerungen zugestimmt.” Bundesrat , hier Dietmar Woidke

Die TA Luft sieht strengere Begrenzungen für den Schadstoffausstoß von solchen technischen Anlagen vor, die immissionsschutzrechtlich genehmigt werden müssen. Sie definiert die zulässige Luftbelastung durch Ammoniak, Feinstaub oder Stickoxide sowie Höchstgrenzen für den Stickstoffniederschlag in der Umgebung einer Anlage.

Zu den rund 50.000 betroffenen Anlagen gehören Abfallbehandlungsanlagen, Fabriken der chemischen Industrie und der Metallerzeugung, Zementwerke sowie große Anlagen der Nahrungsmittelindustrie. Neu sind Vorgaben für Anlagen, die erst seit Kurzem genehmigungsbedürftig sind – zum Beispiel Fabriken zur Herstellung von Holzpellets oder bestimmte Biogasanlagen.

Nun sieht die Verwaltungsvorschrift  erstmals auch bundesweite Regelungen zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor störenden Gerüchen vor. Große Tierhaltungsanlagen müssen demnach künftig 70 Prozent der Ammoniak- und Feinstaubemissionen aus ihrer Abluft filtern. Dies

betrifft Ställe mit mehr als 1.500 Mastschweinen oder mehr als 30.000 Masthühner.

Erst wenn die Bundesregierung diese vollständig umsetzt,; Kabinettssitzung hier Bundesumweltministerin Svenja Schulze Bundesverkehrsminister Angy Scheuer...;  bild guido bergmann
Erst wenn die Bundesregierung diese vollständig umsetzt…; Kabinettssitzung hier Bundesumweltministerin Svenja Schulze dahinter Bundesverkehrsminister Andy Scheuer…; bild guido bergmann

Die Neufassung soll die seit 2002 geltende Version an den Stand der Technik anpassen und auch zahlreiche EU-Vorgaben umsetzen.

Die Verwaltungsvorschrift soll im dritten Monat nach der Veröffentlichung in Kraft treten. Zuvor muss allerdings die Bundesregierung die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen noch in die Vorschrift einpflegen. Sie selbst  entscheidet sogar:  ob und wie schnell dies geschieht.

In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat auf den Zeitdruck hin, der durch die EU-Vorgaben entstanden ist. Er bittet um zeitlich begrenzte Ausnahmen für Tierhaltungsanlagen, die faktisch nicht sofort nach Inkrafttreten der TA Luft in der Lage sein werden, die neuen Vorschriften umzusetzen.

Der Bundesrat bittet wiederum die Bundesregierung, perspektivisch eine Flexibilisierung der Grenzwertbestimmung zu prüfen. Das derzeitige Grenzwertkonzept der TA Luft in Form von Tages- und Halbstundenmittelwerten stehe im Widerspruch zu den heutigen Herausforderungen an flexible Industrieprozesse. Gerade für energieintensive Unternehmen mit stromschwankungsbedingten Spitzenemissionen seien eventuell Jahresmittelwerte besser geeignet.

Die Entschließung wurde inzwischen der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich damit befasst. Die Verkündung der TA Luft ist davon unabhängig.