Das Umweltbundesamt (UBA) hat  auf der am gestrigen Monttag, 31. Mai 2021 gestarteten Internationalen Stickstoff-Fachkonferenz INI2021 eine nationale Obergrenze für den Stickstoffausstoß vorgeschlagen. Ab dem Jahr 2030 sollten demnach insgesamt nicht mehr als 1 Million Tonnen Stickstoff pro Jahr in die Umwelt gelangen.

"....Das ist schaffbar – wenn wir die bereits geltenden Regeln zur Luftreinhaltung, endlich einhalten ... " Svenja Schulze und Dirk Messner, bild bmu, dirk Stoll
“….Das ist schaffbar – wenn wir die bereits geltenden Regeln zur Luftreinhaltung, endlich einhalten … ” Svenja Schulze und Dirk Messner, bild bmu, dirk Stoll

Nur so könnten bereits bestehende Schutzziele für Gewässer, Landökosysteme und die menschliche Gesundheit erreicht werden. Aktuell liegt der jährliche Stickstoffausstoß bei 1,5 Millionen Tonnen im Jahr. Die neue Obergrenze erfasst laut UBA nahezu alle Quellen und schließt neben der Landwirtschaft auch Sektoren wie den Verkehr oder die Industrie ein.

Das ist schaffbar – wenn wir die bereits geltenden Regeln zur Luftreinhaltung, zum Klimaschutz und das Düngerecht endlich auch in der Praxis an allen Stellen einhalten“ erklärte UBA-Präsident Dirk Messner: In den nächsten zehn Jahren müssten die jährlichen Stickstoff-Emissionen also um rund 0,5 Millionen Tonnen auf maximal eine Million Tonnen sinken. „Aber auch dann ist nur eine erste Etappe erreicht“ betont Messner und verweist darauf: „… denn um einen flächendeckenden guten Umweltzustand in Deutschland zu erreichen, braucht es weitere Anstrengungen zur Stickstoffminderung: Schutzziele für Wasser, Boden, Luft, Ökosysteme und die menschliche Gesundheit müssen überprüft und die zulässige Obergrenze für den Gesamtstickstoffausstoß weiter abgesenkt werden.

Prognosen des  UBA  zeigen, dass die stringente Umsetzung der bestehenden und teilweise gerade aktualisierten Gesetze, wie das Nationale Luftreinhalteprogramm oder die neuen Anforderungen der Düngegesetzgebung, den Stickstoffausstoß im Hinblick auf die vorgeschlagene Obergrenze voraussichtlich ausreichend reduziert. Auch das Klimapaket der Bundesregierung wird zur Stickstoffminderung beitragen. Doch die UBA fordert die Umsetzung der geltenden Gesetzgebung auch auf regionaler und lokaler Ebene müsse jedoch regelmäßig überprüft werden, solange die Grenzwerte noch nicht überall erreicht werden.

Die sektorübergreifende Obergrenze führt gegenwärtige Umweltziele für Luft, Grundwasser, Ökosysteme und Gesundheit und regionale Anforderungen deutschlandweit zusammen und zeigt, welchen Beitrag die einzelnen Sektoren in Bezug auf das Gesamtziel leisten. Die Obergrenze ist auf schnelle Umsetzbarkeit hin und als Etappenziel angelegt, daher fließen nicht für alle Bereiche der gute Umweltzustand, sondern auch derzeit politisch vereinbarte Zielstellungen in das Gesamtziel ein. Langfristig sind darüber hinaus gehend weitere Minderungen erforderlich, um einen guten Umweltzustand aller stickstoffbelasteten Bereich in Deutschland flächendeckend zu erreichen.

Lesen Sie dazu auch unseren gestrigen Bericht: TA-Luft: “Erst wenn die Bundesregierung diese vollständig umsetz…!”