Vor allem ging es am vergangenen Montag, 07. Juni, während der  öffentlichen Anhörung im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie um die Regulierung von Wasserstoffnetzen.

"..…erfreuliches Ergebnis ...  !"  Ingbert Liebing foto vku
“..…erfreuliches Ergebnis … !” Ingbert Liebing foto vku

Für  VKU-Chef Ingbert Liebing war  natürlich das „…erfreuliche Ergebnis“ der Anhörung, dass  „…die meisten Sachverständigen die vom VKU vertretene Forderung nach einer einheitlichen Wasserstoffregulierung bestätigt haben, die sich mit einem technologieoffenen Wasserstoffbegriff verbindet!“ Aus Sicht Liebings  darf es daher auch keine Verengung auf Elektrolyse als dominante Erzeugungsform von grünem Wasserstoff geben. Nein, er ist der Auffassung „…jetzt geht es darum, auf dieser Basis Wasserstoff unter Beteiligung dezentraler kommunaler Projekten breit voranzubringen!“

Denn Wasserstoff könne  das zentrale Bindeglied zwischen den Sektoren Strom, Wärme und Verkehr werden, weil es als CO2-neutrale und speicherbare Energiequelle über die bestehenden Gasverteilnetze in der Fläche nutzbar gemacht und produziert werden kann. „Das ist eine enorme Chance!“ so der VKU-Chef

Kommunale Netzbetreiber könnten die künftigen Wasserstoffnetze organisch aus der bestehenden (Erd-)Gasinfrastruktur entwickeln. Für Wasserstoff müsste dann zumeist kein neues Netz erfunden werden: „Es reicht, wenn unser bewährtes Netz ein Upgrade bekommt. Das ist zwar ein milliardenschweres Investment, wäre aber schneller zu haben und bedeutend günstiger als auf das Experiment zu setzen, eine neue separate H2-Infrastruktur aufzubauen“, konstatiert Liebing sicherlich auch im eigenen Interesse.

Doch fordert der VKU-Spitzenmann für ein solches pragmatisches Infrastruktur-Upgrade brauche es  kommunale Netzbetreiber Rechts-, Planungs- und damit Investitionssicherheit. Ein gemeinsamer Regulierungsrahmen für Gas- und Wasserstoffnetze – einfach umzusetzen mit einer Erweiterung des Gasbegriffes in der aktuellen Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes – sei hierfür eine wichtige Weichenstellung. Aus seiner Sich löst eine regulatorische Trennung von Wasserstoff- und Gasnetzen ansonsten unweigerlich eine Investitionszurückhaltung bei den Netzbetreibern aus.

Er fordert aber mindestens sollte jetzt das Ziel einer integrierten Lösung gesetzlich verankert und von Deutschland gegenüber der EU für die anstehende europäische Regulierung geltend gemacht werden.